Deutschland: Drittes Geschlecht soll ‚divers‘ heißen

Das Bundeskabinett legte sich mit ‚divers‘ auf eine Bezeichnung für Personen fest, auf welche die Option ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ für das Personenstandregister nicht zutreffend sind. Kritik hagelt es aus der Opposition – aus verschiedenen Gründen.
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Deutschland: Drittes Geschlecht soll ‚divers‘ heißen

Symbolbild: Max Pixel [CC0]

Das Bundeskabinett legte sich mit ‚divers‘ auf eine Bezeichnung für Personen fest, auf welche die Option ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ für das Personenstandregister nicht zutreffend sind. Kritik hagelt es aus der Opposition – aus verschiedenen Gründen.

Nach einigem Hickhack legte sich die große Koalition aus Unionsparteien und SPD auf einen Gesetzesentwurf fest. Notwendig wurde die neue Gesetzgebung, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine fehlende dritte Option im vergangenen November in einem Urteil als diskriminierend wertete. Das Höchstgericht gab der Politik damals bis Ende 2018 Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Noch im Juni warf eine FDP-Abgeordnete der Bundesregierung vor, die Einführung des dritten Geschlechts „verschleppen“ zu wollen.

SPD-Ministerinnen sehen „überfälligen“ Vorstoß

Justizministerin Katharina Barley (SPD) feierte den Vorstoß als vermeintlichen gesellschaftspolitischen Meilenstein. Ihrer Ansicht nach sei es „überfällig“, das Personenstandgesetz zu „modernisieren“. Durch einen zusätzlichen Eintrag, gäbe man Menschen, welche sich keinem traditionellen Geschlecht zugehörig fühlen „ein Stück Würde“ und eine „positive Identität“. Auch in anderen Thematiken gelte es nun, „unzeitgemäße“ Vorschriften für Transsexuelle zu ändern.

Ähnlich der Tenor ihrer Parteikollegin und Familienministerin Franziska Giffey, welche laut eines FAZ-Artikels überhaupt eine Abschaffung des Transsexuellengesetzes fordert. Dieses verpflichtet Betroffene, sich vor einer rechtlichen Änderung ihres Geschlechts ärztliche Sachgutachten einzuholen. Bereits in der Vergangenheit regten immer wieder rote und grüne Politiker entsprechende Gesetzesänderungen an.

Grüne: „Trauerspiel für geschlechtliche Selbstbestimmung“

In diese Kerbe schlägt auch die Kritik der linksgerichteten Oppositionsparteien. Denn auch das künftige Gesetz sieht weiterhin eine fachärztliche Bescheinigung zur Änderung des Personenstandes vor. Die Grünen-Abgeordneten Sven Lehmann und Monika Lazar bezeichneten die Vorlage deshalb als „Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung“. Die Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts hingegen bezeichnete Fraktionschef Anton Hofreiter einst als „großen Fortschritt in Richtung Freiheit“

Linke fordert „umfassendes Geschlechtervielfaltsgesetz“

Auch für die queerpolitische Sprecherin von Die Linke, Doris Achelwilm, bleiben die Änderungen „hinter den Möglichkeiten eines zeitgemäßen Geschlechtervielfaltsgesetzes“ zurück. Ihre Partei möchte ein „unkompliziertes, selbstbestimmtes Verfahren“ zur rechtlichen Geschlechtsänderung, weiters müssten „Pathologisierung“ und „Diskriminierung […] ein Ende haben“. Nach ihrer Auffassung ermögliche nur ein „umfassendes Geschlechtervielfaltsgesetz“ die Entwicklung einer positiven Geschlechtsidentität.

AfD möchte keinen „Gender-Irrsinn“

In eine andere Richtung zielt indes die traditionelle Kritik der Alternative für Deutschland (AfD) an den Entwicklungen. Nach dem Urteil aus Karlsruhe forderte etwa der frühere sachsen-anhaltische Vorsitzende André Poggenburg, dass dieses nicht zu „weiterem Gender-Irrsinn“ führen dürfe. Die bundesweite Fraktionsvorsitzende Alice Weidel hinterfragte damals den „gestaltungspolitischen Anspruch“ des Höchstgerichts, dieser untergrabe die Gewaltenteilung.  Bereits seit 2013 gebe es die Möglichkeit, bei Neugeborenen diesen Eintrag freizulassen.

AfD-Bystron sieht „Geschlechter-Tombola“

Einzelne hochrangige Vertreter der Partei erneuerten nach Bekanntwerden der Gesetzesvorlage nun ihre Kritik. Der frühere bayerische AfD-Fraktionsvorsitzende und nunmehrige Bundestagsabgeordnete Petr Bystron etwa nahm auf Twitter auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), in dessen Zuständigkeitsbereich das Gesetz fällt, unter Beschuss:


Zur geplanten Gesetzesänderung des Bundeskabinetts sind bislang keine Stellungnahmen hochrangiger AfD-Politiker

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