Deutschland: Linke Gesinnung schützt vor Ermittlungen wegen Volksverhetzung
Ein Mann hatte mit einem Bild auf X Abschiebungen im Jahr 2025 mit Deportationen während der NS-Zeit verglichen und wurde deshalb angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch ein.
In Deutschland wird gegen einen Mann nicht wegen Volksverhetzung ermittelt, weil er unter anderem eine linke Gesinnung hat.
© IMAGO / Kirchner-MediaBayreuth/Göttingen. – Ende Januar hatte Claus-Peter Beringer auf der Kurznachrichtenplattform X ein Bild geteilt, auf dem zum einen ein Zug zu sehen war, in den Menschen einsteigen, über dem die Jahreszahl 1938 zu lesen war, und zum anderen ein Flugzeug, in das ebenfalls Menschen einsteigen, allerdings mit der Jahreszahl 2025 darüber. Der Rechtsanwalt Markus Haintz erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Vor wenigen Wochen wurde das Verfahren jedoch eingestellt – mit einer für manche Beobachter fragwürdigen Begründung.
„Linksgerichtete Gesinnung“ als Schutz?
„Der Beitrag setzt sich erkennbar satirisch und kritisch, wenn auch überspitzt, in keiner Weise aber die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlosend, mit der aktuellen Politik des neu gewählten Präsidenten der Vereinigten Staaten auseinander, der in großem Umfang Menschen (per Flugzeug) aus den USA abschieben will“, heißt es in der Begründung.
Der Beschuldigte habe den Beitrag noch vor Beginn der Ermittlungen gelöscht und seine Ziele deutlich gemacht: „Er bekennt sich eindeutig dazu, dass der Holocaust ein einmaliges und unvergleichliches Verbrechen war, prangert Entmenschlichung und systematische Ausgrenzung an und setzt sich privat und beruflich für Vielfalt, Toleranz und Inklusion ein“. Die Auswertung weiterer Beiträge habe zudem „eine eindeutig linksgerichtete Gesinnung“ ergeben. Damit lägen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten vor, heißt es in der Begründung abschließend.
Auf X kritisiert Haintz die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Für den zuständigen Bayreuther Oberstaatsanwalt schütze offenbar eine „linksgerichtete Gesinnung“ davor, wegen Volksverhetzung angeklagt zu werden. „Während Oppositionelle regelmäßig wegen Banalitäten angeklagt werden, kann man sich im Spektrum des links-grünen Zeitgeists praktisch alles“, so Haintz.
Weitere Anzeige wegen Verdachts der Volksverhetzung
Erst am Mittwoch hatte Haintz erneut Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt. Diesmal richtet sich die Anzeige gegen den ehemaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne), der in einem Beitrag auf X Massenabschiebungen von schwerkriminellen Bandenmitgliedern aus den USA nach El Salvador mit nationalsozialistischen Konzentrationslagern verglichen hatte. Konkret schrieb er: „Die Nazis haben ihr KZ-System im Dunkeln dräuen lassen. Die modernen Faschisten inszenieren #Dachau und #Buchenwald als TV Realityshow #Trump“ (archiviert).
Haintz ist schon gespannt auf die Ermittlungen, wie er auf X erklärt. Immerhin ist dafür die Staatsanwaltschaft Göttingen zuständig. Diese war zuletzt international in die Schlagzeilen geraten, weil sich drei ihrer Vertreter in einem Bericht beim US-Sender CBS über die Beschlagnahmung von Handys bei Hausdurchsuchungen amüsiert hatten.