Eilantrag abgelehnt: Kein Fördergeld für AfD-nahe Stiftung
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält vorerst weiterhin keine staatlichen Fördergelder. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der AfD dazu ab.
Karlsruhe. – Am 25. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) staatliche Fördergelder zustehen. Das teilten die Karlsruher Richter am Freitag mit. Parallel dazu wurde ein Eilantrag der AfD abgewiesen. Die Partei hatte damit zum zweiten Mal erreichen wollen, dass die Stiftung bis zu einer Entscheidung schon jetzt Geld bekommt. Ein erster Eilantrag war 2020 gescheitert. Die Partei sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.
„Bundesverfassungsgericht stellt sich dumm“
Die Partei ist spätestens seit ihrem Wiedereinzug in den Bundestag der Ansicht, dass die Stiftung ebenfalls Anspruch auf sogenannte Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt hat. Für die Stiftungen der anderen sechs Parteien sind in diesem Jahr 148 Millionen Euro vorgesehen. Nur bei diesen könne eine „Verwendung zu verfassungsmäßigen Zwecken angenommen“ werden, lautet die Begründung.
Zur Entscheidung erklärte die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, heute in einer Pressemitteilung, dass sich das Bundesverfassungsgericht „bewusst dumm“ stelle. „Damit trägt es selbst zu Zweifeln an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland bei und ignoriert seine eigenen Urteile“, so Steinbach.
Benachteiligung der Desiderius-Erasmus-Stiftung
Die Bedeutung der großzügigen staatlichen Förderung einer Stiftung im weiteren politischen Umfeld einer Partei seien von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erfolg der Partei und ihre Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, erklärt Steinbach. Dies müsse nicht weiter „substantiiert“ werden, sondern folge bereits aus dem Umstand, dass alle übrigen Parteien den ihnen nahestehenden Stiftungen aus Bundesmitteln allein dieses Jahr insgesamt 659 Millionen Euro zukommen lassen hätten, aber gleichzeitig großen Wert darauf gelegt werde, dass die DES nichts bekommt.
„Zugleich verbreiten deren Stiftungen die Agenda der ihnen nahestehenden Parteien landauf, landab. Von Gender, über Klima bis hin zur Abtreibung“, so Steinbach. Die Benachteiligung der DES gegenüber allen anderen im Bundestag vertretenen Parteien sei daher völlig offensichtlich, eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung schlechterdings nicht erkennbar, kritisierte die Vorsitzende der Stiftung.