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Politik

Ein Staat wie du und ich

Der Staat erscheint heute immer häufiger als empfindlicher Akteur mit persönlichen Interessen, statt als übergeordnete Ordnungsmacht. Wenn der Staat sich wie ein gekränkter Bürger verhält, verliert er seine übergeordnete Rolle, argumentiert Florian Werner.

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Zwischen staatlicher Autorität und politischer Empfindlichkeit verläuft eine zentrale Konfliktlinie der Gegenwart.
Zwischen staatlicher Autorität und politischer Empfindlichkeit verläuft eine zentrale Konfliktlinie der Gegenwart. (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

Der Staat, so lautet eine beliebte, in Talkshows, Leitartikeln und Sonntagsreden bis zum Abwinken wiederholte Redeweise: Das sind wir alle. Politiker von der Linkspartei bis zu den Grünen schwärmen von „unserer Demokratie“; ihre Kollegen von Union und FDP mahnen den sorgsamen Umgang mit „unseren Steuergeldern“ an – und selbst die AfD, inzwischen Deutschlands größte Oppositionspartei, bestätigt dieses Vorurteil ex negativo, indem sie die Klage, dass der Staat in Wahrheit gar nicht „uns allen“, sondern nur „denen da oben“ gehört, zum Kerninhalt vieler Kampagnen macht. Kämen die Rechtspopulisten – so der Hintergedanke – tatsächlich irgendwann an die Macht, der Staat würde wirklich zum Besitz seiner Bürger werden. Mit anderen Worten: auch die AfD glaubt an „unsere Demokratie“.

Dabei ist genau diese Denke, die den Staat und sein Volk ineinander fallen lässt, einer der Hauptgründe für die angespannte und gereizte Atmosphäre, die schon seit einigen Jahren in Deutschland herrscht. Angefangen beim einstigen Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD), der einem Internetnutzer die Polizei auf den Hals hetzte, weil dieser ihn auf Twitter als „1 Pimmel“ bezeichnete, über Robert Habeck (Grüne), der einen Rentner verklagte, weil dieser ihn auf Facebook einen „Schwachkopf“ schimpfte, bis zu Friedrich Merz (CDU), der im Spiegel lamentiert, nie sei einem Bundeskanzler so übel mitgespielt worden und Schüler für die frühpubertäre Parole „Merz leck Eier“ belangen lässt – überall scheint das merkwürdige Bild eines empfindsamen Staates auf, der große Gefühle zeigt und die ganze Palette der Sorgen, Ängste und Nöte kennt. Kurz: ein Staat wie du und ich.

Wenn der Staat selbst zum Bürger wird

In Paragraph 188 StGB, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens ahndet – und in Monarchien, wo die Herrschenden nicht zu beleidigen der Aufrechterhaltung der Ordnung diente und deshalb einen Sinn gehabt haben mag – wird auf skurrile Art und Weise klar, dass der liberale Staat, der sich als die Vertretung der bürgerlichen Gesellschaft auffasst, unversehens selbst zum Bürger wird, der seine Vorlieben und Gewohnheiten – TikTok und Geld ausgeben – hat, aber auch seine wunden Punkte – Stichwort: „Lügenfritz“.

Die verrückte Dialektik, die sich aus dem liberalen Staatsleben ergibt und sich gegenwärtig vor aller Augen entfaltet, besteht darin, dass der Staat als Vertreter seiner Bürger unvermittelt selbst zu einem seiner eigenen Bürger wird, seine übergeordnete Rolle einbüßt und radikal partikular wird, vor der Kamera ein Schnitzelbrötchen isst (Markus Söder), nachdenklich am Küchentisch sitzt (wieder Robert Habeck), in der Disco tanzt (Omid Nouripour), Fußball guckt (Cem Özdemir) – oder dich ganz einfach anzeigt. Noch nie in unserer Geschichte waren die Deutschen so per Du mit ihrem Staat, der auf einmal so wirkt wie der nette Typ von nebenan.

Das klassische Staatsverständnis als Gegenentwurf

Wer auf die Geschichte zurückblickt, wird feststellen, dass dieses Staatsbild keinen Präzedenzfall hat. Ihm fehlt die Grundlage in der deutschen Vergangenheit. Mehr noch: Vor hundert, zweihundert Jahren war der Staat – in seiner preußischen, aber auch in seiner habsburgischen und selbst in seiner rheinischen Variante – das glatte Gegenteil des heutigen. Autoren wie Johann Gottlieb Fichte (1762–1814), Friedrich von Gentz (1764–1832) oder Joseph Görres (1776–1848) formulierten um das Jahr 1800 herum Staatsentwürfe, die sich radikal vom gegenwärtigen Verständnis unterscheiden. Man nehme nur die Reden an die deutsche Nation von 1808, die den intellektuellen Sound der Befreiungskriege gesetzt haben, als Beispiel, wo der idealistische Philosoph zur Vaterlandsliebe als „Unterpfand der irdischen Ewigkeit“ aufrief, die dem Staat einen „höheren Zweck“ setze als den „gewöhnlichen der Erhaltung des inneren Friedens, des Eigentums, der persönlichen Freiheit, des Lebens und des Wohlseins aller“. Bei Fichte hat der Staat keine Interessen, er verwirklicht eine Idee – dieses Leitbild war lange Zeit für das deutsche Staatsdenken prägend. Statt ein Besitzstand oder gar Vertragspartner seiner Bürger zu sein, wurde der Staat von Zeitgenossen vielmehr als „Lebensform“ (wie Anfang des 20. Jahrhunderts der Staatswissenschaftler Rudolf Kjellén formulierte) aufgefasst, die über die gemeine Lebenswirklichkeit des Volkes in eine höhere, ideale Sphäre hinausreicht.

Wie anders nimmt sich vor diesem Hintergrund die Gegenwart aus, die den Staat oft lediglich als ein Reglement der Repräsentation ansieht und daher leicht in ideologische Spiegelkabinette tappt? Die Konvention, die Politiker in Vertretung ihrer Wähler über Belange des Gemeinwesens entscheiden lässt, gerät dadurch schnell zur Fehlwahrnehmung, nichts würde die beiden voneinander unterscheiden: Parlamentarier, die meinen, sie seien das Volk. Der prinzipielle Unterschied zwischen denen, die die Macht übertragen bekommen und denen, die sie delegieren, fällt dabei in einer geradezu slapstickhaften Weise fort. So geraten die demokratischen Verfahrensweisen von Wahl und Repräsentation zu einer Ideologie der Demokratie. Anteil daran hat auch eine liberale Tradition, die den Staat als durch Verträge an sein Volk gebunden zu einem Dienstleister herabwürdigt.

Das ist deshalb nicht nur eine ideengeschichtliche Fußnote, weil der ehrverletzte, eingeschnappte Staat von heute, der seine Bürger für irgendwelche Internetkommentare verfolgt, auch auf eine kulturelle Verschiebung zurückzuführen ist, in deren Verlauf er privatisiert wird, zum Bürger Nummer eins, der Abwehrrechte gegen alle anderen in Anspruch nehmen darf. So, als wäre der Staat ein Akteur unter vielen anderen in der Bundesrepublik – neben den Kirchen, den Gewerkschaften, Medien und der Zivilgesellschaft. Dass er genau das nicht ist, sondern als deren Spitze über die Gesellschaft hinausragt, hat nach Fichte vor allem der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770–1832) in seinen Vorlesungen über die Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820/21) betont, wo sich die Idee des Staates aufs Engste mit dessen Überwölbung der bürgerlichen Verhältnisse und jeder individualistischen Logik verbindet. In dieser Welt kann es so etwas wie einen beleidigten Kanzler nicht geben.

Hegels Idee des Staates über dem Individuum

Wie schon sein Vorgänger Fichte trug auch Hegel seine Überlegungen zur Idee des Staates an der Universität zu Berlin vor. Der Inhalt der Vorträge brockte ihm für die nachfolgenden Generationen den Vorwurf ein, er habe das Preußen seiner Zeit zum Modell aller Politik erhoben. Daran ist so viel wahr, als dass Hegel darin Begriffe von Pflicht und Gehorsam entwickelte, die auf die bürgerlichen Rechtstraditionen Frankreichs oder Großbritanniens nicht so ohne Weiteres übertragbar waren. Man erinnere sich nur des Arguments, dass die Bestrafung des Verbrechers dessen „an sich seiender Wille, ein Dasein seiner Freiheit, sein Recht“ sei.

Vor allem nennt Hegel in diesem Zusammenhang aber den Begriff der Sittlichkeit, der im modernen Liberalismus mit seinen aggressiven Moralismen den eigentlichen Übergang vom subjektiven zum objektiven Geist markiert – sprich: von der Vernunft des einzelnen Menschen hin zu derjenigen des ihn übersteigenden Staatswesens. Die Sittlichkeit bezeichnet den Fluchtpunkt in der Reflexion des Individuums, an dem es merkt, dass seine eigenen Kategorien von Gut und Böse, sein Ehrgefühl und seine Gewohnheiten nicht ausreichen, um das Handeln des Staates zu beurteilen. Dieser kann, da er dem Ganzen verpflichtet ist, nicht das Meinen von Einzelnen in Rechnung stellen; zumal dann nicht, wenn dieses mit den Überzeugungen aller anderen kollidiert, so wie das in der bürgerlichen Gesellschaft permanent der Fall ist, die die Autonomie ihrer Mitglieder postuliert. Moral als Kriterium politischen Handelns fällt unter diesem Blickpunkt fort, da diese spätestens seit Kant untrennbar mit der Autonomie verbunden ist. Moralisch sind Bürger, insofern sie sich als Individuen allen Mitbürgern entgegensetzen – insofern sie sich ihnen aber entgegensetzen, zerfällt die Gesellschaft in tausend Privatansichten. Hegel zufolge muss der Politiker daher auf Bestände zurückgreifen, die Autonomie wie Moral transzendieren – sprich: Sprache, Kultur, Recht und Religion, die dem bürgerlichen Individuum ein Gespür für Pflicht und Bereitschaft abnötigen.

All diese Sphären, „wodurch das Sittliche einen festen Inhalt hat, der für sich notwendig und ein, über das subjektive Meinen und Belieben erhabenes, Bestehen ist“, heben den Bürger mit einem Mal auf die Höhe der öffentlichen Angelegenheiten, bei denen die Belange des Ganzen zählen, nicht die Ansichten des Einzelnen. Erst auf dieser Höhe kann die „Entwickelung der Idee innerhalb ihrer selbst“ geschehen, die schon Fichte als eigentlicher Gegenstand der Staatskunst bezeichnet hatte. Die Menschen erfahren bei Hegel erst in diesen ewigen Formen, dass sie wirklich frei sind, weil sie, mit dem Pathos des deutschen Idealismus gesprochen, aus dem Geist ihr Leben ziehen. Hegels prägendste Formel in diesem Zusammenhang: „Die Sittlichkeit ist die Idee der Freiheit.“

Das staatsbildende Ethos, das Hegel im Sinn hat, übersteigt dabei die Dimensionen der Moral, weil es den Unterschied zwischen Sein und Sollen aufhebt. „Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig“, lautet Hegels berüchtigtes Diktum, das seither immer wieder als angeblicher Ausweis der Willfährigkeit Hegels dem Hause Hohenzollern gegenüber gedeutet wurde. Dabei zeigt der Satz nur an, dass das auf sich gestellt und allein aus moralischen Prinzipien lebende Individuum des Liberalismus nur sein persönliches Wollen zum Gesetz machen kann – dabei aber immer im Schattenreich seiner eigenen Intentionen gefangen bleibt. „Meine Absicht des Guten bei meiner Handlung, und meine Überzeugung davon, dass es gut ist, macht sie zum Guten“, bringt der Philosoph dieses Bewusstsein auf den Punkt. Der Bürger als Bürger bleibt bei seiner Meinung, einfach, weil sie die seine ist. Die Integrität des Menschen bestimmt sich an dieser Stelle also über die „Überzeugungstreue, ob der Mensch in seinem Handeln seiner Überzeugung treu geblieben“ ist. Die Kehrseite dieser Geradlinigkeit ist, dass sie in lauter Kollisionen endet, da sich die zahllosen Interessen der Bürger alle gegenseitig durchkreuzen. Der Konflikt wird zum Normalfall, zur Verkehrsform, da sich das bloß persönliche Überzeugtsein im Liberalismus zu einem prinzipiellen, sprich: normativen Grundsatz verhärtet.

Vom Gemeinwesen zum Interessenkonflikt

Die als moralische Ansprüche getarnten Egoismen prallen bei Hegel frontal aufeinander. Ist das nicht genau das, was passiert, wenn gegen Bürger ermittelt wird, weil sie zu Formulierungen wie „Lügenfritz“ oder „Merz leck Eier“ greifen? Treten hier nicht die Ansprüche und das Ehrgefühl zweier Bürger gegeneinander an – mit dem kleinen Unterschied, dass der eine zufällig Bundeskanzler ist? Post vom (Staats-)Anwalt wird so zur gängigen Form, wie die vielen Einzelnen miteinander verkehren. Das Individuum weiß seine persönlichen Bedürfnisse in Paragraphen, Verfahren und Verfügungen geschützt – der Egoismus der bürgerlichen Gesellschaft wird um die Bürokratie erweitert.

Und ist das nicht genau, was die Zivilgesellschaft tut, die sich, statt zu einem Vehikel der Teilhabe am großen Ganzen zu werden, zu einem Hebel gegen dieses große Ganze entwickelt? Meldestellen und Vielfaltsinitiativen sichern den „Krieg aller gegen alle“ ab, in dem sich die bürgerliche Gesellschaft entfaltet; die Zivilgesellschaft ist insofern einfach nur zum Programm erhoben, was ohnehin schon der Fall ist: ein unsichtbarer Bürgerkrieg (Enzensberger). Der Staat als übergeordneter Akteur aber verschwindet und erniedrigt sich zu einem kleinen Rädchen im zivilgesellschaftlichen Aushandlungsprozess – mit anderen Worten: der Staat wird zur NGO.

Der moderne Staat droht beständig, unter sein eigenes Niveau als Staat zu fallen, zur Firma, zum Verein, zur Privatperson zu schrumpfen. Das Problem heißt hegelianisch gewendet: Ausfall der Sittlichkeit als staatsbildendes Ethos. Für Hegel ist der Staat die „Wirklichkeit der sittlichen Idee“, die Umsetzung der Einsicht, dass die persönliche Moralität der bürgerlichen Gesellschaft an Grenzen stößt, sich selbst aufhebt und dass der Widerstreit der moralisch aufgeladenen Partikularismen seinerseits Tradition, Recht und Religion auf den Plan ruft, die als vermittelnde wie vereinende Instanzen über die bürgerliche Gesellschaft hinausweisen. Mit anderen Worten: Als ein sittlicher Gedanke ist der Staat für Hegel die Erkenntnis, dass vom Ich zum Wir nur ein Sprung führt, der Autonomie, Individualismus und Moral hinter sich lässt und in die hohe Idealität der Selbstaufgabe hineinführt. Hingabe, Dienst, Streben – das sind die Gedanken, aus denen der Staat erwächst; nicht das frei flottierende Räsonnement von „anywheres“, also Subjekten, die überall und auch ganz anders existieren können, aber sicherlich keinen Staat brauchen.

Von Hegel ausgehend kann man sagen, dass die Atmosphäre der gegenwärtigen Bundesrepublik nicht etwa deshalb so eng, herrisch und unruhig ist, weil sie sich in den vergangenen Jahren in eine „linksgrüne Tyrannei“ verwandelt hat, sondern im Gegenteil gerade deshalb, weil sie als moderne Demokratie dem Schein erlegen ist, dass es keine Macht mehr gibt, dass „wir alle“ die Regierung stellen, dass der Staat im Grunde nur noch der nette Kerl von nebenan, ein Staat wie du und ich, ist. Es braucht einen Sprung, dialektisch gedacht, in die Höhen des Staates.

Dieser Text wurde zuerst in der FREILICH-Ausgabe Nr. 41 „Der übergriffige Staat“ abgedruckt.

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