Empörung im Netz: Frankenpost verweigert Traueranzeige für AfD-Kreisrat

Erst kürzlich wurde bekannt, dass die Frankenpost die Traueranzeige für den verstorbenen AfD-Politiker Detlef Scharf (AfD) nicht abdrucken wollte. In den Sozialen Medien sorgte diese Entscheidung für Empörung und zahlreiche kritische Reaktionen, unter anderem von Maximilian Krah.

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Empörung im Netz: Frankenpost verweigert Traueranzeige für AfD-Kreisrat

Die Frankenpost wollte die Anzeige aus „grundsätzlichen Erwägungen“ nicht veröffentlichen.

© IMAGO / Shotshop

Hof. – Der AfD-Kreisverband Hof hat Mitte September eines seiner Mitglieder verloren: Kreisrat Detlef Scharf verstarb am 18.09.2024 nach einem Herzinfarkt. Dies teilte der Kreisvorsitzende Oliver Koller mit. Was jedoch erst vor wenigen Tagen bekannt wurde: Die Frankenpost wollte keine Traueranzeige für den Verstorbenen veröffentlichen – „aus grundsätzlichen Erwägungen“. Das stieß in den Sozialen Medien auf viel Kritik.

AfD spricht von Charakterlosigkeit

Unter anderem zeigte sich der AfD-Europaabgeordnete Maximilian Krah auf X empört. „Die 'Frankenpost' in Hof hat sich 'aus grundsätzlichen Erwägungen' geweigert, eine Traueranzeige für einen #AfD-Kreisrat abzudrucken. Was ist das für ein Grundsatz? Die Charakterlosigkeit?“, fragte Krah.

Unter dem Beitrag finden sich bereits über 400 Kommentare. Die Nutzer finden das Verhalten der zweitgrößten Tageszeitung Oberfrankens schäbig und zum Fremdschämen. „Wow, das finde ich komplett übertrieben. Bei solchen ernsten Themen sollten 'grundsätzliche Erwägungen' wirklich keine Rolle spielen. Mein Beileid den Angehörigen!“, schreibt die Journalistin Anna Dobler. Andere Nutzer wundert dieses Verhalten nicht. „Was soll man von Würdelosen erwarten?“, fragt eine Nutzerin. Ein anderer erklärt: „Dazu sollte man wissen, dass die 'Frankenpost' zum Mutterkonzern der Süddeutschen Zeitung gehört. Noch Fragen?“

Anzeige erscheint vielleicht doch noch

Auf Anfrage von FREILICH erklärte die Zeitung, dass die Veröffentlichung der Traueranzeige tatsächlich vom Verlag der Frankenpost abgelehnt worden sei. Man habe dies zum Anlass genommen, die bestehenden Richtlinien zu überarbeiten. „In dieser waren Nachrufe nicht explizit geregelt“, so der Geschäftsführer Andreas Heinkel. Die Anzeige werde wunschgemäß und vorbehaltlich der Auftragserteilung am 11.10.2024 in der Frankenpost erscheinen.

Hinweis: Der Beitrag wurde um die Stellungnahme der Frankenpost ergänzt.

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