Berlin. – Im vergangenen Jahr sorgte der Deutsche Verlagspreis für erheblichen Wirbel, nachdem FREILICH in einer Recherche Brisantes aufgedeckt hatte. Gegenstand der Recherche waren sowohl mehrere ausgezeichnete Verlage als auch die Zusammensetzung der Jury. Einige der prämierten Häuser wiesen demnach ein linksradikales bis linksextremes Profil auf. Im Mittelpunkt der Kritik stand unter anderem der Unrast Verlag, der die Broschüre „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“ verlegt, in der militantes Verhalten thematisiert wird.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, hat gemeinsam mit weiteren AfD-Abgeordneten den Verlagspreis in einer parlamentarischen Anfrage an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erneut aufgegriffen. Aus den Antworten des Ministers, die FREILICH exklusiv vorliegen, geht hervor, dass weder die Jury noch die Vergabepraxis näher geprüft werden und man auch bei umstrittenen Inhalten keinen politischen Handlungsbedarf sieht.
Bundesregierung verweigert inhaltliche Bewertung
Auf die Frage, wie die Bundesregierung Antifa-Broschüren oder vergleichbare Publikationen im Rahmen des Deutschen Verlagspreises einordnet, wird in der Beantwortung lediglich auf die Unabhängigkeit des Auswahlgremiums verwiesen. Wörtlich heißt es: „Mit dem Verlagspreis wird die unabhängige Verlagslandschaft in ihrer Breite gewürdigt. Die Bundesregierung hat die Auswahlentscheidung einer unabhängigen Jury übertragen und bewertet diese nicht.“ Auch mit Blick auf den Unrast Verlag bleibt es bei dieser Linie. Das zuständige Haus nimmt ausdrücklich keine eigene politische oder fachliche Bewertung der prämierten Inhalte vor.
Vorwurf der Gewalt- und Straftatenanleitung
In der Anfrage wird insbesondere die Broschüre „Tipps & Tricks für Antifas und Antiras“ ausführlich thematisiert. Die Anfragesteller werten die Veröffentlichung nicht als bloße politische Meinungsäußerung, sondern als Sammlung von Hinweisen, die als Aufruf oder Anleitung zu Gewalt und Straftaten verstanden werden könnten. Die Broschüre enthält unter anderem Informationen zu Verhaltensweisen nach Festnahmen, zum Umgang mit Polizei und Justiz sowie zur Vorbereitung sogenannter „Aktionen“.
Als Beispiel aus der Broschüre wird die Parole „Schulstreik bis der ganze Laden brennt“ angeführt. An anderer Stelle heißt es, „Nazis mit dem Feuerlöscher hinterherzujagen“, reiche nicht aus. Dies wird mit der Formel „Antifa ist der Kampf ums Ganze“ zugespitzt. Zudem wird der folgende Hinweis aus der Broschüre zitiert: „Ein Flaschenwurf aus dem 3. Stock kann tödlich sein. Es gilt also genau zu überlegen, welche Mittel ihr dabei einsetzt.“ Dabei werde Gewalt als Reaktion dargestellt, die „uns von dummen Schlägern, Nazis oder der Polizei aufgezwungen“ werde, so die Abgeordneten. Sie sehen in diesen Inhalten potenziell strafbare Handlungen und einen klaren Widerspruch zu den Förderkriterien des Deutschen Verlagspreises.
Keine Rückforderung trotz klarer Ausschlusskriterien
Gemäß den Teilnahmebedingungen des Deutschen Verlagspreises sind Verlage von der Förderung ausgeschlossen, deren Programm jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, verfassungsfeindliche oder strafbare Inhalte umfasst. Die Verfahrensregeln sehen zudem vor, dass zu Unrecht gewährte Prämien zurückgefordert werden können. Trotz der erhobenen Vorwürfe lehnt die Bundesregierung Konsequenzen ab. Wörtlich heißt es: „Die Bundesregierung plant keine Rückforderung von Prämien. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen wurden nicht festgestellt.“
Dabei geht es um erhebliche Summen. So erhielt der Unrast Verlag 2023 den Deutschen Verlagspreis mit einer Prämie von 24.000 Euro und wurde 2025 erneut ausgezeichnet, dieses Mal mit 50.000 Euro. Zusätzlich erhielt der Verlag Bundesfördermittel aus dem Programm „Neustart Kultur” in Höhe von 6.361 Euro sowie einen Umweltbonus von 6.000 Euro, wie aus der Beantwortung der Anfrage weiter hervorgeht. Rückforderungen erfolgten aber auch hier nicht und sind auch nicht geplant, wie es in der Antwort heißt.
Kaum Kontrolle, keine Überprüfung der Jury
Die Haltung der Bundesregierung wird besonders bei der Frage nach Kontrollen deutlich. Demnach habe man „die Programme der ausgezeichneten Verlage nicht im Einzelnen überprüft“. Eine vertiefte Prüfung erfolge nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gebe. Dies sei beim Unrast Verlag nicht der Fall gewesen. Darüber hinaus betont die Bundesregierung, dass sie keine Erkenntnisse über die politischen Aktivitäten von Jurymitgliedern erhebt. Die Tatsache, dass ein Jurymitglied vor der antideutschen Parole „Deutschland muss sterben“ posiert hat, zog demnach keine Konsequenzen nach sich.
Jury ohne konservative Vertreter
Die AfD-Abgeordneten monierten in der Anfrage zudem, dass die Jury des Deutschen Verlagspreises ausschließlich mit Personen aus dem linken bis linksradikalen Spektrum besetzt sei, während erkennbar konservative oder rechte Vertreter fehlten. Die Bundesregierung weist diese Kritik zurück. In ihrer Antwort heißt es, politische Einstellungen seien für die Auswahl unerheblich. Die Jurymitglieder würden ausschließlich aufgrund ihrer fachlichen Expertise berufen, wobei Geschlechtergerechtigkeit und Diversität berücksichtigt würden. Eine politische Ausgewogenheit im Sinne unterschiedlicher weltanschaulicher Positionen sei dabei jedoch kein Auswahlkriterium.
Scharfe Kritik an Kulturstaatsminister Weimer
Matthias Helferich reagierte mit deutlichen Worten auf die Antworten. In einer Stellungnahme erklärte er gegenüber FREILICH: „Kulturstaatsminister Dr. Weimer gibt sich auf Anfrage komplett uneinsichtig. Er verweigert jede Überprüfung der Jury und Vergabepraxis des Verlagspreises“. Linksextreme Verlage und Juroren hätten scheinbar „einen festen Platz im Herzen des Scheinkonservativen Weimer“, so Helferich. „Polizisten, Opfer linker Gewalt und echte Konservative sollten dies bei der nächsten Wahlentscheidung berücksichtigen.“
Der AfD-Abgeordnete übte darüber hinaus grundsätzliche Kritik am Umgang der Bundesregierung mit parlamentarischen Anfragen im Kulturbereich. Das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten sei verfassungsrechtlich klar abgesichert und Teil der Gewaltenteilung. Er habe jedoch den Eindruck gewonnen, dass Bundesregierungen – insbesondere gegenüber der AfD-Opposition – regelmäßig mit pauschalen und inhaltsleeren Verweisen reagierten, sobald nicht nur Daten abgefragt, sondern auch politische Verantwortung und Werturteile thematisiert würden. Dies laufe faktisch auf eine Entwertung parlamentarischer Kontrollrechte hinaus. Letztlich, so Helferich, entscheide im Politischen nicht allein das formale Regelwerk, sondern die reale Macht. Man müsse so stark werden, „dass sie es nicht mehr wagen, uns derart respektlos abzuspeisen“.
„Wozu braucht es noch einen Kulturstaatsminister?“
Besonders scharf fiel seine Kritik an der Praxis der Bundesregierung aus, die Programme ausgezeichneter Verlage nicht im Einzelnen zu überprüfen. Würde man diese Haltung konsequent zu Ende denken, stelle sich die Frage nach dem Sinn des Amtes des Kulturstaatsministers überhaupt, so Helferich. Verantwortung werde systematisch an Jurys, Fonds und Stiftungen ausgelagert, während sich die politische Leitung aus der inhaltlichen Zuständigkeit zurückziehe.
Tatsächlich fördere der Bund seit Jahren strukturell linke Kunst, linke Theater und linke Musiker, während die entsprechenden Jurys und Gremien überwiegend mit Personen aus dem linken Spektrum besetzt seien. Dies sei kein Zufall, sondern Ausdruck eines bewussten kulturpolitischen Machtanspruchs. Linke Akteure hätten früh verstanden, was kulturelle Hegemonie bedeute und wie man sie absichere. „Der Scheinkonservative Weimer fürchtet es offenbar, diesen Kampf aufzunehmen“, so Helferich.
Vorwurf des politischen Wegsehens
Auch die knappe Zurückweisung eines möglichen Zusammenhangs zwischen staatlich geförderten Publikationen und realer linksextremer Gewalt, den Helferich in einer separaten Anfrage thematisiert hatte, bewertete der Abgeordnete kritisch. Darin erkennt er einen Rückzug in die Verantwortungslosigkeit, wie man ihn aus früheren Manövern von CDU-Politikern kenne. Anstatt sich inhaltlich mit der Argumentation auseinanderzusetzen, beschränke sich die Bundesregierung auf formelhafte Verneinungen. Ebenso unglaubwürdig erscheine ihm der wiederholte Verweis auf das Staatswohl oder die Persönlichkeitsrechte, wenn es um mögliche Interessenkonflikte oder extremistische Näheverhältnisse von Jurymitgliedern gehe.
Mit Blick auf die Zusammensetzung der Jury wies Helferich zudem darauf hin, dass zwar betont werde, politische Einstellungen spielten keine Rolle, de facto jedoch keine explizit konservativen oder rechten Vertreter in den Gremien zu finden seien. Er halte dies nicht für zufällig, sondern für politisch gewollt. Durch die vermeintliche Auslagerung staatlicher Entscheidungen an unabhängige Jurys werde linke Kulturpolitik auch dort fortgeführt, wo es keine gesellschaftlichen Mehrheiten gebe.
Kunstfreiheit und der Spielraum des Staates
Damit staatliche Kulturförderung nicht länger nach dem Prinzip „Vertrauen statt Kontrolle“ funktioniert, bedürfe es einer patriotischen Bundesregierung, so Helferich. Er stellte zwar klar, dass das Grundgesetz die Kunstfreiheit garantiere und ein staatliches Kunstrichtertum verbiete. Dabei handele es sich jedoch primär um ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Im Bereich der positiven Kulturförderung, beispielsweise bei Preisen, Stipendien und Fördermitteln, verfügt der Staat hingegen über einen erheblichen Handlungsspielraum. Qualitative Werturteile seien in einem bestimmten Rahmen zulässig, ebenso alternative Modelle der Entscheidungsfindung. Eine einseitige Förderung linker Kunst sei daher keineswegs zwingend. „Besäße Wolfram Weimer den nötigen Schneid, so wäre er nicht verpflichtet, die einseitige Förderung linker Kunst und Kultur tatenlos hinzunehmen“, so Helferich.

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