Faeser will Vorratsdatenspeicherung noch vor der Bundestagswahl durchpeitschen

Bundesinnenministerin Faeser will die Vorratsdatenspeicherung noch vor der Bundestagswahl einführen. Nach der Blockade der FDP hofft sie dabei auf die Unterstützung der Union.

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Faeser will Vorratsdatenspeicherung noch vor der Bundestagswahl durchpeitschen

Innenministerin Faeser will bei der Vorratsdatenspeicherung aufs Tempo drücken.

© IMAGO / Jürgen Heinrich

Berlin. – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar gesetzlich verankern. Sie hofft dabei auf die Unterstützung der Union, nachdem die FDP in der bisherigen Ampel-Koalition das Vorhaben blockiert hatte.

Auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden bekräftigte Faeser ihre Position: „Ich bin da glasklar in meiner Haltung: Wir brauchen diese Daten.“ Sie seien oft die einzige Möglichkeit, „schwerster Straftaten Gerechtigkeit zu verschaffen und die Täter zu identifizieren“. Ohne die Vorratsdatenspeicherung würden Schwerverbrecher ungestraft davonkommen, weil die notwendigen Werkzeuge zu ihrer Verfolgung fehlten.

Die Vorratsdatenspeicherung war unter der Ampel-Koalition nicht wieder eingeführt worden, was Faeser insbesondere der FDP anlastete. Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte stattdessen ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen, bei dem Daten nur im Verdachtsfall gespeichert werden. Trotz grundsätzlicher Einigung in der Koalition wollte Faeser diesen Ansatz nicht akzeptieren.

Zusammenarbeit mit CDU/CSU

Um das Thema noch vor der Wahl vom Tisch zu bekommen, führt Faeser nun Gespräche mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dort findet sie Unterstützung: Die Union hat sich bereits in einem Antrag für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und signalisiert, im Parlament gemeinsam mit der SPD dafür zu stimmen. Faeser drängte darauf, die vom Europäischen Gerichtshof vorgegebenen Rahmenbedingungen endlich umzusetzen.

Die Innenministerin wies darauf hin, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden im internationalen Vergleich hinterherhinkten. Die meisten EU-Länder hätten längst Lösungen zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Auch technologisch seien die USA weiter, wo etwa Künstliche Intelligenz (KI) Polizeiberichte schreibe oder Schüsse im öffentlichen Raum erkenne.

Forderung nach Gesichtserkennung

Neben der Vorratsdatenspeicherung sprach sich Faeser auch für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung aus. Sie begründete dies mit der Notwendigkeit, beispielsweise Terroristen besser identifizieren zu können. Obwohl diese Forderung Teil eines von ihr vorgeschlagenen „Sicherheitspakets“ war, scheiterte sie bislang am Widerstand der CDU/CSU-geführten Länder im Bundesrat. Diese kritisierten den Vorschlag als nicht weitreichend genug. Faeser zeigte sich aber optimistisch, auch hier bald eine Einigung zu erzielen.

Gleichzeitig betonte Faeser, dass der Einsatz von KI im Polizeibereich mit Augenmaß erfolgen müsse. Sie wies darauf hin, dass KI eine wichtige Unterstützung bei der Auswertung großer Datenmengen sein könne, warnte aber vor einem Missbrauch: KI darf niemals als Vorwand für Massenüberwachung oder ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe missbraucht werden.

Mit ihren Vorstößen zur Vorratsdatenspeicherung und Gesichtserkennung treibt Faeser zentrale innenpolitische Projekte voran, die unter der alten Koalition nicht durchsetzbar waren. Ob sie diese nun mit der Union vor den Neuwahlen umsetzen kann, bleibt abzuwarten.

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