Fehlende Kontrolle: MV versagt bei Vermögensprüfung von Ukrainern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Kritik an unzureichenden Vermögensprüfungen bei ukrainischen Sozialleistungsempfängern. Eine Anfrage der AfD ergab erhebliche Defizite bei der Kontrolle.
Schwerin. – In Mecklenburg-Vorpommern stehen die Verfahren zur Vermögensprüfung von ukrainischen Staatsbürgern, die Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen, in der Kritik. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag hervor, die erhebliche Defizite in der Kontrolle offenlegt.
Laut der Landesregierung gibt es keine gesonderte Erfassung der Vermögensprüfungen für ukrainische Leistungsbezieher. Vielmehr erfolgt die Überprüfung des Einkommens und Vermögens systematisch für alle Antragsteller. Dies hat zur Folge, dass keine spezifischen Daten über die Vermögensüberprüfungen und mögliche Rückforderungen bei ukrainischen Staatsbürgern vorliegen. Auch fehlen Informationen darüber, ob Sozialleistungen aufgrund fehlerhafter Angaben eingestellt wurden.
Schwierige Überprüfung der Ukrainer
Besondere Herausforderungen ergeben sich bei der Feststellung von Vermögenswerten im Ausland, was durch die derzeitige Kriegssituation in der Ukraine noch erschwert wird. Diese Schwierigkeiten behindern die Datenabgleiche und erschweren es den Sozialhilfeträgern, Vermögensverhältnisse zuverlässig zu überprüfen. Die Glaubwürdigkeit der Angaben wird durch ein standardisiertes Antragsverfahren gesichert, das jedoch durch die aktuelle Lage stark belastet wird.
Kritik an diesen Missständen äußerte der AfD-Landtagsabgeordnete Thomas de Jesus Fernandes. Er bemängelte, dass die Landesregierung offenbar keine genauen Daten über die Vermögensprüfungen und möglichen Rückforderungen vorweisen könne. Dies wecke den Verdacht auf unzureichende Überwachung und möglicherweise unrechtmäßige Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Angesichts steigender Sozialausgaben fordert die AfD-Fraktion daher umgehende Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kontrolle bei der Vergabe von Sozialleistungen.
Die Landesregierung betont hingegen, dass keine spezifischen juristischen Probleme bei der Vermögensprüfung ukrainischer Staatsbürger bestehen, die nicht auch bei anderen Antragstellern auftreten würden. Die Überprüfungssysteme und Mechanismen zur Sicherstellung der Authentizität der Angaben sollen eine gerechte Verteilung der staatlichen Mittel gewährleisten.