FPÖ-Nationalratspräsident Rosenkranz verbietet Gendern im Parlament
FPÖ-Nationalratspräsident Walter Rosenkranz zieht eine klare Linie: Künftig wird im österreichischen Parlament keine Gendersprache mehr verwendet.
Mit der neuen Reform will Rosenkranz erreichen, dass künftig wieder der Inhalt und nicht die Schreibweise im Vordergrund steht.
© IMAGO / SEPA.MediaWien. – Im österreichischen Nationalrat gilt künftig ein ausdrückliches Verbot der Gendersprache. Dieser Schritt folgt einem Kurs, der bereits in mehreren Bundesländern eingeschlagen wurde. Pünktlich zum Nationalfeiertag kündigte FPÖ-Nationalratspräsident Walter Rosenkranz die neue Hausordnung an. Damit macht er ernst mit seinem Versprechen, zur „neuen“ alten Rechtschreibung zurückzukehren.
Orientierung an offizieller Rechtschreibung
Künftig werden alle offiziellen Texte des Parlaments in traditioneller Rechtschreibung verfasst. Begrüßungsformeln wie „Sehr geehrte Damen und Herren” sollen wieder zum Standard werden. Das Binnen-I, Sternchen, Doppelpunkte und Schrägstriche werden aus den offiziellen Schriften verschwinden.
Rosenkranz betonte, dass sich die neuen Vorgaben an den Empfehlungen des Rates für die deutsche Rechtschreibung orientieren. „Ich will, dass man sich einfach daran hält und keine eigene Sprache erfindet. Denn echte Gleichberechtigung entsteht durch Bildung, faire Chancen und Respekt – nicht durch Satzzeichen“, fügte er hinzu.
Fokus auf Inhalte statt Schreibweisen
Mit der Reform will Rosenkranz die Debattenkultur verändern. Anstelle von Diskussionen über Schreibweisen soll künftig wieder der Inhalt im Vordergrund stehen. Er begründet die Maßnahme mit einem internationalen Vergleich: „Nicht ohne Grund verwenden der Deutsche Bundestag und der Schweizer Nationalrat, aber auch nahezu alle Printmedien keine Gendersprache“, sagt er. Ziel sei es, so Rosenkranz weiter, eine „Konzentration auf das Wesentliche“ zu erreichen.
Konkrete Vorgaben für die Praxis
In der Verwaltung des Parlaments gelten künftig klare Regeln. In internen Abläufen wird ausschließlich neutral oder in Paarform formuliert, beispielsweise „Radfahrende“ oder „Bürgerinnen und Bürger“, wobei die weibliche Form an erster Stelle steht. Neue Publikationen müssen die Richtlinien sofort umsetzen, bereits vorhandene Texte werden bei Nachdrucken angepasst. Von der Regelung ausgenommen sind allerdings Reden im Plenum oder Texte der Parlamentsklubs.