Geheimpapier zeigt: ÖVP plante drastische Einschränkungen der Pressefreiheit
Ein geleaktes ÖVP-Geheimpapier enthüllt Pläne, wonach Journalisten mit Haftstrafen hätten bedroht werden können, wenn sie über laufende Ermittlungen berichten. Damit wären nicht nur korrupte Politiker geschützt worden, auch Opfer von Strafverfahren hätten sich strafbar gemacht.
Wien. – Ein ÖVP-Geheimpapier enthüllt, dass die ÖVP Journalisten bestrafen wollte, wenn sie über laufende strafrechtliche Ermittlungen berichten. Der linken Wiener Wochenzeitung Falter liegt der Gesetzesentwurf vor, der ursprünglich im März dieses Jahres vom ÖVP-Klub in den Koordinationsausschuss eingebracht wurde, in dem Volkspartei und Grüne ihre Gesetzesentwürfe abstimmen.
Zensur und strafrechtliche Verfolgung von Journalisten
Die Pläne der ÖVP sahen nicht nur eine starke Einschränkung der investigativen Berichterstattung vor, sondern auch die Androhung von Freiheitsstrafen für Journalisten und deren Informanten. Ziel des Entwurfs war es, alle Informationen aus Ermittlungsakten, die nicht in öffentlicher Verhandlung vorgebracht wurden, zu zensieren. Wörtlich heißt es in der geplanten Strafbestimmung: „Wer Informationen aus amtlichen Dokumenten eines Strafverfahrens, die nicht in öffentlicher Verhandlung vorgekommen sind oder sonst öffentlich bekannt wurden, (...) veröffentlicht, ist zu bestrafen,
wenn dadurch schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der von der Mitteilung betroffenen Personen, die gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse überwiegen,
oder wenn dadurch der Grundsatz der Unschuldsvermutung oder
das Recht auf ein faires Verfahren der von der Mitteilung betroffenen Personen verletzt würden.
Reaktion auf investigative Berichte
Hintergrund dieses Vorstoßes scheint die kritische Berichterstattung über diverse Korruptionsverfahren und Affären wie den Ibiza-Skandal oder die Inseratenaffäre zu sein. Zahlreiche Medien hatten in der Vergangenheit wiederholt über heikle Fälle wie die Grasser- oder die ÖBAG-Affäre oder jene um René Benko berichtet, was offenbar zu großem Unmut in der ÖVP geführt hatte. Die Partei wollte mit dem Entwurf verhindern, dass Details aus solchen Verfahren an die Öffentlichkeit gelangen.
Der Gesetzentwurf hätte weitreichende Folgen gehabt. Nach der geplanten Regelung wären Journalisten für ihre Berichterstattung strafrechtlich belangt worden, auch wenn diese im öffentlichen Interesse lag. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung, die nur eine zivilrechtliche Verfolgung zuließ, sollte die Staatsanwaltschaft künftig von Amts wegen gegen Journalisten vorgehen können. Zudem hätte die Staatsanwaltschaft Redaktionen durchsuchen und Material beschlagnahmen können.
Kritik und Widerstand
Die Grünen haben diesen Entwurf laut Falter von Anfang an kritisiert und letztlich erfolgreich verhindert. Eine Sprecherin von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler versicherte zuletzt, der Entwurf sei nicht mehr aktuell und stamme aus dem ÖVP-Klub. Indes warnen prominente Kritiker vor den möglichen Auswirkungen, die der Entwurf auf die Pressefreiheit gehabt hätte. „Die ÖVP wollte nicht nur die Pressefreiheit einschränken, sondern auch Journalisten Vorstrafen auferlegen“, zitiert der Falter Stimmen aus Medienkreisen.
Besonders brisant ist, dass das geplante Berichterstattungsverbot nicht nur korrupte Politiker geschützt hätte, sondern sogar Opfer von Strafverfahren sich als Anstifter strafbar gemacht hätten – etwa wenn sich Vergewaltigungsopfer an die Medien wenden, um eine lasche Strafverfolgung zu beklagen. Dies hätte eine massive abschreckende Wirkung auf die Medienlandschaft gehabt.