Gerichtsurteil: Sparkasse darf Compact-Magazin Konto nicht verweigern
Das OVG Sachsen-Anhalt hat entschieden: Die Sparkasse darf der Compact-Magazin GmbH die Eröffnung eines Kontos nicht verweigern.
Magdeburg, – Die Sparkasse Burgenlandkreis darf der Compact-Magazin GmbH die Eröffnung eines Girokontos nicht verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt in einem aktuellen Beschluss vom 21. November 2024 entschieden. Die Compact-Magazin GmbH, Herausgeberin des gleichnamigen Magazins, wurde im Juli 2024 vom Bundesministerium des Innern (BMI) als „rechtsextremistische Vereinigung verboten“ (FREILICH berichtete). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete das Verbot mit der Funktion von Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Verbot jedoch im Sommer vorläufig ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verbots steht noch aus (FREILICH berichtete).
Sparkasse verweigert Konto
Mit Verweis auf das Verbot und die Einstufung von Compact durch den Verfassungsschutz verweigerte die Sparkasse Burgenlandkreis der GmbH die Eröffnung eines Kontos. Zunächst scheiterte Compact mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Halle (an der Saale). Das Gericht argumentierte, dass die GmbH zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht versucht hatte, ein Konto bei der Sparkasse zu eröffnen. Nachdem dieser formale Schritt nachgeholt worden war, wandte sich die Compact-Magazin GmbH an das OVG Sachsen-Anhalt - mit Erfolg.
Das OVG Sachsen-Anhalt betonte, dass die Weigerung der Sparkasse eine unzulässige Ungleichbehandlung darstelle, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei. Weder das Vereinsrecht noch das Grundgesetz erlaubten es, der Compact-Magazin GmbH ohne förmliche Feststellung Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen.
Gericht: Keine formelle Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit
Nach Art. 9 Abs. 2 GG in Verbindung mit §§ 3 ff. des Vereinsgesetzes sei eine solche Feststellung erforderlich, um gegen eine Organisation vorgehen zu können. Eine solche förmliche Feststellung, dass sich der Zweck oder die Tätigkeit der GmbH gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen die Völkerverständigung richten, liege derzeit nicht vor, so das Gericht.
Die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt bedeutet, dass die Sparkasse Burgenlandkreis der Compact-Magazin GmbH ein Girokonto zur Verfügung stellen muss. Das Gericht hat damit deutlich gemacht, dass auch bei Organisationen, die im Verdacht stehen, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen, rechtsstaatliche Grundsätze wie die förmliche Feststellung von Rechtsverstößen zu beachten sind.