Gesetzentwurf: DNA-Fahndung soll erweitert werden
Das deutsche Bundesjustizministerium will die DNA-Fahndung erweitern. Die Befugnisse der Beamten sollen generell ausgedehnt werden.
Berlin. – Der Gesetzentwurf umfasst beispielsweise die Analyse von DNA auf Alter und Hautfarbe des Verdächtigen.
DNA: Mehr Eigenschaften aus der Beweisprobe ziehen
Laut der Bundesregierung sollen in Zukunft generell mehr Eigenschaften aus DNA-Proben verdächtiger Personen gezogen werden dürfen. Konkret handelt es sich bei den Eigenschaften um die Augen-, Haar, und Hautfarbe. Auch auf das Alter des Verdächtigen soll die Probe künftig analysiert werden dürfen.
Wie die „Junge Freiheit“ berichtet, hat das Bundesjustizministerium den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“ bereits zur Ressortabstimmung eingereicht. In einer Pressemitteilung des Ministeriums heißt es, die Erweiterungen seien „grundsätzlich geeignet, die Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären“.
Justizministerium: Kein Eingriff in Rechte von Betroffenen
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, steht zur Thematik des Eingriffs in Persönlichkeitsrechte folgendes im Entwurf: „Die Ermittlung der wahrscheinlichen Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie des biologischen Alters greift nicht in den absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit ein.“
Verboten bleiben soll jedoch die Bestimmung der „biogeographischen Herkunft“. Diese ist zwar mit einer Analyse der Verdächtigen-DNA prinzipiell bestimmbar, sie soll jedoch bis auf Weiteres nicht verwendet werden dürfen. Derzeit darf mit Hilfe einer DNA-Probe lediglich die Bestimmung des Geschlechts sowie ein Abgleich mit einer Datenbank stattfinden.