„Gewalt unverhältnismäßig“: Europarat kritisiert deutsche Abschiebepraxis

Laut einem Bericht des Anti-Folter-Komitees im Europarat gibt es Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Abschiebepraxis Deutschlands. Die Abschiebungen müssten laut der Institution auch früher angekündigt werden.
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„Gewalt unverhältnismäßig“: Europarat kritisiert deutsche Abschiebepraxis

Symbolbild: pxhere (CC0)

Laut einem Bericht des Anti-Folter-Komitees im Europarat gibt es Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Abschiebepraxis Deutschlands. Die Abschiebungen müssten laut der Institution auch früher angekündigt werden.

Brüssel. – Immer wieder fallen vor allem Fälle ins Auge, welche einen zu laschen Umgang bei Abschiebungen vermuten lassen. Der Europarat behauptet nun das Gegenteil und prangert unter anderem eine angebliche „unverhältnismäßige Gewaltanwendung“ an.  Dem Bericht zufolge würden ausreisepflichtige Migranten außerdem zu spät über ihre Abschiebung informiert.

Europarat: Zu späte Benachrichtigung vor Abschiebungen

Ein relativ spätes Bekanntwerden des Termins ist allerdings normalerweise gängige Praxis, ein Untertauchen des Abzuschiebenden soll so verhindert werden. Laut dem Europarat sei es den Migranten jedoch nur so möglich, sich psychisch mit der Situation auseinanderzusetzen, wie der „Spiegel“ berichtet.

Der offizielle Bericht stützt sich teilweise auf die Abschiebung von 46 Afghanen nach Kabul im letzten Jahr. An Bord waren neben den Migranten circa 100 Polizisten, um eine Eskalation während des Fluges zu vermeiden. 

Kritik an „unverhältnismäßiger Gewaltanwendung“

Im Bericht wird Deutschland dazu aufgefordert, auf Maßnahmen zu verzichten, welche unter die Kategorie „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung fallen. Explizit genannt werden beispielsweise Maßnahmen, welche ein Erstickungsgefühl auslösen. Auch diese Maßnahmen sind normalerweise gängig, um Täter zu fixieren, welche sich der Exekutive widersetzen.

Fixierung von aufständischem Migranten als Anlassfall

Bezug genommen wird laut „Spiegel“ auf einen Fall während dem besagten Abschiebeflug, bei welchem ein aufständischer Migrant von den Beamten am Boden fixiert wurde. Dabei sei seine Atemfähigkeit teilweise blockiert worden, wie es im Bericht heißt. Zuvor weigerte er sich, das Flugzeug zu betreten und schlug seinen Kopf gegen den Sitz vor ihm.

Da das Verhalten der Polizisten darauf abzielte, „[…] durch Zufügung starker Schmerzen kooperatives Verhalten zu erreichen“, müsse die Bundesrepublik handeln. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, habe das Justizministerium mitgeteilt, dass die Bundespolizei diese Empfehlung „aufgegriffen“ habe. 


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Über den Autor

Joshua Hahn

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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