Grüne Fraktionschefin Haßelmann gegen Kürzungen bei Flüchtlingsleistungen
Grünen-Fraktionschefin Haßelmann kritisiert die Pläne der Bundesregierung, Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge zu kürzen. Sie fordert stattdessen mehr Investitionen in die innere Sicherheit.
Berlin. – Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hat sich kritisch zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung geäußert, die Sozialleistungen für sogenannte Dublin-Flüchtlinge zu kürzen. Nach Informationen der Zeitungen der Mediengruppe Bayern äußerte sich Haßelmann skeptisch zu den Vorschlägen, diese Leistungen auf null zu setzen. Die bestehende Rechtslage sei bereits restriktiv genug, da Ausreisepflichtige nur einen eingeschränkten Anspruch auf Sozialleistungen hätten. Sie erhalten monatlich 410 Euro vom Staat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kürzung der Leistungen möglich.
Haßelmann betonte die Notwendigkeit, die bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten. „Es gibt klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum, das für alle Menschen, einschließlich Geflüchteter, gilt“, so die Grünen-Politikerin. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müsse berücksichtigt werden. Dieser rechtliche Rahmen müsse unbedingt eingehalten werden.
Fokus auf Sicherheit gefordert
Statt auf die Kürzung von Sozialleistungen zu setzen, forderte Haßelmann eine stärkere Fokussierung auf andere sicherheitsrelevante Maßnahmen. Sie sprach sich dafür aus, den Kampf gegen den islamistischen Terror zu intensivieren und in die innere Sicherheit zu investieren. Dazu gehöre auch eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden sowie der Ausländerbehörden und Gerichte.
Hintergrund sind die Pläne der Ampel-Regierung zur Verschärfung des Asylrechts: Die Bundesregierung hat sich am Donnerstag auf eine Reihe von Maßnahmen zur Verschärfung geeinigt. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte an, dass besonders schwerwiegende Ausweisungsinteressen bei Messerdelikten definiert werden sollen, die zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten führen. Außerdem sollen Reisen in die Heimat für Flüchtlinge eingeschränkt werden, denen bei unerlaubter Rückkehr der Flüchtlingsstatus aberkannt werden kann.