Möglicher neuer Grünen-Chef Banaszak: „Ich will, dass die AfD verboten wird. Punkt.“

Felix Banaszak, Kandidat für den Bundesvorsitz der Grünen, hat sich auf dem Bundeskongress der Grünen Jugend in Leipzig klar für ein Verbot der AfD ausgesprochen. Gleichzeitig betonte er, dass ein entsprechender Antrag im Bundestag derzeit aber kaum Chancen auf eine Mehrheit habe.

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Möglicher neuer Grünen-Chef Banaszak: „Ich will, dass die AfD verboten wird. Punkt.“

Banaszak räumte aber auch ein, dass ein AfD-Verbotsantrag im Bundestag derzeit kaum eine Mehrheit finden würde.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Berlin/Leipzig. – Der Kandidat für den Bundesvorsitz der Grünen, Felix Banaszak, hat sich Medienberichten zufolge auf dem Bundeskongress der Grünen Jugend in Leipzig für ein Verbot der AfD ausgesprochen. Auf die Frage der neuen Vorsitzenden der Grünen Jugend, Jette Nietzard, ob er den parteiübergreifenden Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren unterstütze, antwortete er zwar nicht direkt mit „Ja“ oder „Nein“, stellte aber klar: „Ich will, dass die AfD verboten wird. Punkt.“

Wenig Aussicht auf eine Mehrheit im Bundestag

Banaszak räumte aber auch ein, dass ein entsprechender Antrag im Bundestag derzeit kaum eine Mehrheit finden würde. Er erklärte: „Jetzt kann ich sagen, damit wir uns alle auf die Schulter klopfen können, ich setze meinen Namen darunter – und ich kann mir das gut vorstellen. Deswegen ist die Antwort nicht Nein.“ Das Ziel eines AfD-Verbots sei jedoch wahrscheinlicher zu erreichen, wenn der Antrag nicht parteipolitisch aufgeladen werde. Es sei vielmehr eine „Überlebensfrage einer wehrhaften Demokratie“, so Banaszak.

Suche nach Unterstützung

Seit Donnerstag werben die parteiübergreifenden Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag offiziell um Unterstützung für ihren Vorstoß. Nach Angaben des Grünen-Abgeordneten Till Steffen hat der Antrag bereits deutlich mehr als die notwendigen 37 Unterstützer, um in den Bundestag eingebracht zu werden. Ziel des Antrags ist es, vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Dies wäre nach Artikel 21 des Grundgesetzes möglich.

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD setzt den Nachweis voraus, dass die Partei aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung agiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die AfD derzeit als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ob der Antrag im Bundestag eine ausreichende Unterstützung findet, ist jedoch fraglich.

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