Hamburg. – In der Hamburgischen Bürgerschaft wächst der Streit über den Umgang des Senats mit den parlamentarischen Informationsrechten. Auslöser sind AfD-Anfragen zum Themenfeld „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Die Fraktion wirft der Landesregierung vor, ihr zentrale Auskünfte verweigert zu haben, während sie die Regierungsfraktion vorab informiert und die Öffentlichkeit über den tatsächlichen Stand im Unklaren gelassen habe. Im Kern geht es um die Frage, ob ein bestimmter Phänomenbereich beim Verfassungsschutz tatsächlich abgeschafft wurde und warum die Opposition dazu keine rechtzeitige Klarstellung erhielt.
AfD: Senat verweigerte Antwort noch vor Sitzung
Laut AfD wurde ihr selbst unmittelbar vor einer Sitzung der Bürgerschaft keine inhaltliche Auskunft zur Existenz des Phänomenbereichs erteilt. Gerade eine rechtzeitige Antwort hätte aus Sicht der Fraktion verhindern können, dass im Parlament auf Grundlage unklarer Informationen diskutiert wird. Zudem verweist die AfD darauf, dass sie bereits zuvor nach einer möglichen Abschaffung gefragt habe, jedoch keine eindeutige Stellungnahme erhalten habe.
Für die AfD wiegt besonders schwer, dass ein Abgeordneter der SPD-Fraktion auf eigene Nachfrage die entscheidende Information erhalten haben soll. Demnach bestehe die Kategorie seit Mitte 2025 nicht mehr. Die AfD sieht darin eine ungleiche Behandlung zwischen Opposition und Regierungslager. Während die AfD auf eine klare Antwort warten musste, habe die Regierungsfraktion bereits vorab über den tatsächlichen Sachstand verfügt, so die AfD.
Kritik an öffentlicher Darstellung im VS-Bericht
Nach Auffassung der AfD kommt ein weiterer Punkt hinzu: Obwohl der Phänomenbereich organisatorisch nicht mehr bestehen soll, werde das zugrunde liegende Beobachtungsfeld weiterhin im Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Aus Sicht der AfD entsteht dadurch ein falscher Eindruck: Bürger könnten nicht erkennen, dass eine Umstrukturierung stattgefunden habe, während der Inhalt weiterhin bearbeitet werde. Die Fraktion spricht deshalb von einer Irreführung der Öffentlichkeit.
Die Opposition wertet den gesamten Vorgang als grundlegendes Problem im Verhältnis zwischen Senat und Parlament. „Wenn der Senat der Opposition zentrale Informationen verweigert, sie der Regierungsfraktion jedoch vorab mitteilt und zugleich gegenüber der Öffentlichkeit den tatsächlichen Sachverhalt verschleiert, ist das ein schwerwiegender Vorgang“, so der AfD-Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann in einer Aussendung. Damit würde die Kontrollfunktion der Opposition geschwächt werden.





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