Hamburg: Verbot des Tragens von islamischen Gesichtsschleiern in Schulen

An den Schulen der Hansestadt ist das Verhüllen des Gesichts im Unterricht und bei Schulveranstaltungen ab sofort verboten. Diese Regelung, die am Samstag in Kraft trat, teilte die Schulbehörde mit. Ausgenommen ist das Tragen eines Mundschutzes aus gesundheitlichen Gründen.

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Hamburg: Verbot des Tragens von islamischen Gesichtsschleiern in Schulen

Das Kopftuch, das das Gesicht freilässt, soll weiterhin getragen werden dürfen.

© IMAGO / Funke Foto Services

Hamburg. – In einem Schreiben an die Schulleitungen stellte die Schulbehörde klar, dass das Verbot die vollständige oder teilweise Bedeckung des Gesichts von der Kinnunterkante bis zur Stirnunterkante betrifft. Dies schließt das Tragen eines Niqab oder eines anderen Gesichtsschleiers ein, während das Tragen eines Kopftuchs, das das Gesicht von den Augenbrauen bis zum Kinn freilässt, weiterhin erlaubt ist.

Niqab und andere Schleier betroffen

Ziel der Maßnahme ist es, eine offene Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern zu gewährleisten. Für einen ungehinderten Austausch sei es wichtig, Mimik und Gestik des Gegenübers sehen und deuten zu können, so die Schulbehörde. Vor zwei Wochen hatte die Hamburgische Bürgerschaft auf Initiative der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen die Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Die Fraktionen von CDU und AfD stimmten zu, die Linke votierte dagegen.

Das Thema Gesichtsverhüllung im Schulunterricht wird bundesweit unterschiedlich gehandhabt. Bayern und Niedersachsen waren 2017 die ersten Bundesländer, die durch Änderungen ihrer Schulgesetze die Vollverschleierung verboten.

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