Hamburg. – Das Hamburger Dublin-Zentrum sollte Verfahren bündeln, Zuständigkeiten klären und Rücküberstellungen in andere EU-Staaten beschleunigen. Doch aktuelle Zahlen aus einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft zeichnen ein anderes Bild. Demnach endet nur ein Teil der eingeleiteten Verfahren tatsächlich mit einer Überstellung, während zahlreiche Fälle folgenlos bleiben und Dutzende Personen sich den Behörden entziehen.
Wie aus der Senatsantwort hervorgeht, stellte Hamburg im Jahr 2025 insgesamt 1.043 sogenannte Übernahmeersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten. In 656 Fällen erklärten sich die zuständigen Staaten bereit, die betreffenden Personen zu übernehmen. Tatsächlich vollzogen wurden jedoch lediglich 312 Überstellungen. Damit endete weniger als ein Drittel aller eingeleiteten Verfahren tatsächlich mit einer Rückführung. Selbst bezogen auf die erteilten Zustimmungen blieb die Umsetzung deutlich hinter den Erwartungen zurück.
731 Fälle ohne Vollzug
Rechnerisch blieben 731 der 1.043 eingeleiteten Verfahren ohne erfolgreiche Überstellung. Die aufgelisteten Gründe in der Senatsantwort reichen von nicht angetroffenen Personen über kurzfristige Absagen bis hin zu organisatorischen Hindernissen oder gesundheitlichen Gründen.
In elf Verfahren scheiterte die Überstellung, da die Überstellungsfrist abgelaufen war und somit die Zuständigkeit auf Deutschland überging. Dies entspricht einem Anteil von rund 6,4 Prozent der betrachteten Fälle. Auch gerichtliche Eilverfahren spielen eine Rolle. Zwar entfalten Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) laut Senat keine automatische aufschiebende Wirkung. Ein erfolgreicher Eilantrag kann eine Überstellung jedoch vorübergehend stoppen.
Untertauchen als strukturelles Problem
Besonders brisant ist die Zahl der Personen, die sich dem Verfahren entzogen haben. In 81 Fällen verließen Betroffene das Unterkunftsobjekt mit unbekanntem Aufenthaltsort. Laut Senat umfasst diese Zahl sowohl Personen, die vor einer geplanten Verlegung nicht mehr angetroffen wurden, als auch solche, die zeitweise verschwanden und später zurückkehrten. Die Statistik lasse keine genaue Differenzierung darüber zu, wie lange die jeweilige Abwesenheit andauerte. In diesen Fällen wurden die Überstellungsfristen gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung von sechs auf 18 Monate verlängert.
AfD spricht von „Kontrollverlust“
Vor dem Hintergrund der Zahlen übt die AfD-Fraktion scharfe Kritik. Der Fraktionsvorsitzende und asylpolitische Sprecher Dirk Nockemann erklärt in einer Aussendung: „Das rot-grüne Asylscheitern zeigt sich anhand unserer Großen Anfrage: Wer ein spezialisiertes Zentrum betreibt, um Überstellungen effektiver zu gestalten, darf nicht akzeptieren, dass dutzende Asylmigranten schlicht verschwinden“. Das sei nichts anders als ein „Kontrollverlust“, so der Abgeordnete. Die Kombination aus niedriger Überstellungsquote und hoher Zahl von Untertauchensfällen zeige, dass das Problem nicht nur bei der Zustimmung anderer EU-Staaten liege – „es liegt beim Vollzug“. Er fordert, dass der Senat das Untertauchen verhindern und die Durchsetzungsquote deutlich erhöhen müsse. „Andernfalls bleibt das Dublin-Zentrum ein kostspieliges und rein symbolpolitisches Instrument mit geringer Wirkung“, warnt er.
Hohe Kosten, kurze Laufzeit
Das Zentrum besteht seit März 2025 und ist als besondere Form einer Erstaufnahmeeinrichtung organisiert. Untergebracht werden dort ausschließlich alleinreisende, volljährige und nicht vulnerable Männer. Im Jahr 2025 wurden dort 201 Personen aufgenommen, bis Ende Januar 2026 kamen weitere fünf hinzu. Die durchschnittliche Dauer vom BAMF-Bescheid bis zur Überstellung betrug 95 Tage. Die zusätzlichen Betriebskosten – unter anderem für Bewachung, Reinigung, Catering und Personal – belaufen sich laut Senat auf rund 123.000 Euro pro Monat. Eine abschließende Bewertung ist aufgrund der bislang kurzen Laufzeit noch nicht möglich, der Betrieb wird jedoch fortlaufend überprüft. Gleichzeitig verweist der Senat auf die bevorstehende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab Juni 2026 schrittweise in Kraft treten soll. Unter anderem sollen dann einheitlichere Überstellungsmodalitäten und verlängerte Fristen gelten.



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