Hammer-Urteil: FPÖ-Kundgebung zu Unrecht untersagt

Ende Jänner wurde eine FPÖ-Kundgebung gegen die Bundesregierung und ihre Corona-Maßnahmen untersagt. Die FPÖ legte Beschwerde ein – und bekam Recht.
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Hammer-Urteil: FPÖ-Kundgebung zu Unrecht untersagt

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl bei der Corona-Protestkundgebung in Wien. Bild: Alois Endl.

Ende Jänner wurde eine FPÖ-Kundgebung gegen die Bundesregierung und ihre Corona-Maßnahmen untersagt. Die FPÖ legte Beschwerde ein – und bekam Recht.

Wien. – Das Verwaltungsgericht Wien hat der Beschwerde der FPÖ gegen die Untersagung ihrer für 31. Jänner in Wien angemeldeten Versammlung stattgegeben. „Die Untersagung erfolgte zu Unrecht“, heißt es im Namen der Republik. Das Gericht stimmt den Ausführungen in der Beschwerde „in allen Punkten“ zu und geht sogar noch weit über die von der FPÖ selbst vorgebrachten Argumente hinaus. Insbesondere die von offizieller Stelle verwendeten Kriterien und Definitionen zur Feststellung der Zahl von Corona-Erkrankten hinterfragt das Gericht.

„PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet“

Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass laut Weltgesundheitsorganisation „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“. Der Gesundheitsminister verwende jedoch eine ganz andere, viel weitere Falldefinition für Covid-19-Erkrankungen, mit denen sich die Untersagung einer Versammlung jedoch nicht begründen lasse, denn:

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass in der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, auf welche die Landespolizeidirektion Wien ihre Untersagung gestützt hatte, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“.

Die FPÖ wird heute der Öffentlichkeit weitere Details aus der Erkenntnis des Verwaltungsgerichts präsentieren. Klubobmann-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch und Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak haben für 11 Uhr eine Pressekonferenz angekündigt, die live auf FPÖ-TV mitverfolgt werden kann.

Polizei untersagte alle größeren Versammlungen

Am 31. Jänner 2021 wurden neben der FPÖ-Kundgebung auch alle anderen größeren gemeldeten Versammlungen zum Zweck des Protests gegen die Corona-Maßnahmen der türkis-grünen Bundesregierung untersagt (TAGESSTIMME berichtete). FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl konnte seine bereits angekündigte Rede daher nicht halten. Dies holte er am 6. März vor zehntausenden Regierungskritikern im Wiener Prater nach.


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