Hickhack um Geldstrafen für Grünen-Politiker Reimon und Stögmüller
Einigen Wirbel gibt es um die Bezahlung niedriger Geldstrafen für zwei Politiker der nunmehr in der Bundesregierung sitzenden Grünen.
Wien. – Wie der ORF am Montagabend berichtete, wird die Partei bei zwei Geldstrafen für die Parlamentarier Michel Reimon und David Stögmüller unterschiedliche Vorgangsweisen ansinnen. In beiden Fällen forderte die Wiener Polizei laut oe24 zuvor die Auslieferung, weil diese mit der Zahlung ihrer Buße säumig waren.
Strafe wegen Sitzblockade vor OMV-Gelände
Beide Strafen stehen auch im Zusammenhang mit einer Sitzblockade am 26. September des Vorjahres vor dem OMV-Gelände in der Lobau. Damals beteiligten sich die beiden so wie die am Einzug in den Nationalrat gescheiterte grüne Burgenland-Spitzenkandidatin Irmi Salzer an einer Aktion der Grünalternativen Jugend.
Insgesamt nahmen damals am Protest gegen „die klimafeindliche Politik des Mineralölkonzerns“ 28 Personen teil. Als diese sich nach Aufforderung der Polizei immer noch weigerten, die Einfahrt zum Unternehmensgelände freizugeben, musste die Exekutive die Demonstranten laut Salzburger Nachrichten „unter möglichster Schonung“ wegtragen.
Reimon wird zahlen – Stögmüller war immun
Da Reimon zum Zeitpunkt des Protestes bereits aus dem EU-Parlament ausgeschieden und noch nicht wieder Mandatar im Nationalrat war, wird dieser seine Strafe von 150 Euro berappen. Stogmüller, dessen 100-Euro-Buße neben der Aktion am OMV-Gelände auch wegen Besteigens eines Krans vor dem Nationalrat verhängt wurde, wird allerdings nicht zahlen.
Denn, so die Ansicht von Klubobfrau Sigrid Maurer, dieser saß zum Zeitpunkt der Vorfälle im Bundesrat, genoss auch dort parlamentarische Immunität. Weil man Meinung sei, dass die Aktion in direktem Zusammenhang mit der politischen Arbeit Stögmüllers stand, sei es Usus, diesen im Immunitätsausschuss nicht ausliefern zu lassen.
Grünen-Parteijugend bereits öfter auffällig
So oder so: Die Beteiligung an der symbolischen Aktion zeigt, dass Politiker der Grünen keinerlei Berührungsängste mit ihrer weit links stehenden Parteijugend haben und auf diese nicht etwa mäßigend einwirken, sondern sich auch an Aktionen selbiger beteiligen, die sich, wie bei den hier beanstandeten Fällen, zumindest in rechtlicher Grauzone bewegen.
Die Jung-Grünen gerieten in den vergangenen Monaten mehrmals durch umstrittene Aussagen in die Schlagzeilen. Zum Nationalfeiertag vertraten sie etwa die Ansicht, dass „keine Nation und kein Staat“ es verdient hätte, gefeiert zu werden. Nach Abschluss des Regierungsabkommen forderten sie die Abschiebung von Bundeskanzler Kurz – Die Tagesstimme berichtete.