IGGÖ brachte Beschwerde gegen Kopftuchverbot bei VfGH ein

Durch das Kopftuchverbot an Volksschulen sieht die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt.
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IGGÖ brachte Beschwerde gegen Kopftuchverbot bei VfGH ein

Bild: Verfassungsgerichtshof in Wien / Haeferl [CC BY-SA 3.0 at], via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Durch das Kopftuchverbot an Volksschulen sieht die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt.

Wien. – Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat laut Kurier-Bericht die angekündigte Beschwerde gegen das Kopftuchverbot beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 ist das „Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“ an Volksschulen verboten.

IGGÖ: Verbot verletzt Religionsfreiheit

Die IGGÖ sieht durch das bereits unter der türkis-blauen Regierung beschlossene Verbot an Volksschulen Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt. Der Beschwerde liegen zwei Fälle in Wien zugrunde.

Laut einem APA-Rundruf gab es vom Inkrafttreten des Verbots zu Schulbeginn bis Ende November 2019 bundesweit acht Fälle, in denen Mädchen im Hijab zum Unterricht erschienen. In allen Fällen lenkten die Eltern in der vom Gesetz vorgeschriebenen Rechtsbelehrung durch die Schulleitung ein. Tun sie das nicht, müsste die Bildungsdirektion Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. beim Magistrat erstatten. Diese könnten dann eine Strafe von bis zu 440 Euro verhängen.

Kopftuch als „politisches Symbol der Unterdrückung“

Mitte Mai 2019 hatte Türkis-Blau das Kopftuchverbot für Volksschulkinder beschlossen. Für die Regelung stimmten damals auch zwei Abgeordneten der Fraktion JETZT. Der ÖVP-Mandatar Rudolf Taschner sagte damals, dass das Kopftuch ein „politisches Symbol der Unterdrückung und der Unterwerfung von Frauen und Mädchen“ darstelle. Nico Marchetti, ebenfalls ÖVP, meinte, dass Mädchen vor „überzogenen Auslegungen des Islam” geschützt werden müssten. „In einer normalen Auslegung des Islam tragen Mädchen vor der Geschlechtsreife kein Kopftuch, daher sei es im Volksschulalter auch gar nicht erforderlich.” Aus diesem Grund könne auch keine Rede von einer Einschränkung der Religionsfreiheit sein, so Marchetti.

Vural: Kopftuchverbot führt zu Diskriminierung

Die IGGÖ kritisierte bereits damals die Gesetzesnovelle zum Kopftuchverbot. „Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen“, kritisierte Ümit Vural, Präsident der IGGÖ. In einer Aussendung warf Vural der Regierung außerdem vor, dass es ihr nicht nur um das Kindeswohl ginge. Das vorliegende Gesetz diskriminiere ausschließlich das islamische Kopftuch. Dieses sei aber „Teil der religiösen Praxis”.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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