In Berlin dürfen Fahrräder künftig kostenlos auf Autoparkplätzen parken
Von 1. Januar an müssen Autofahrer in der Hauptstadt mehr für Stellplätze bezahlen. Fahrräder dagegen können dort auch parken – und zwar kostenlos.
Berlin. – Ab dem 1. Jänner 2023 steigen die Parkgebühren für Autofahrer in Berlin. Der Senat hatte am Dienstag die lange angekündigte Änderung der Parkgebühren-Ordnung beschlossen. Damit steigen die Gebühren pro Stunde je nach Gebührenstufe von ein, zwei und drei Euro auf zwei, drei und vier Euro. Für das Abstellen von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern und Motorrädern auf Parkplätzen gibt es ab dem 1. Januar dagegen eine generelle Befreiung. Damit sollen die Nutzer dieser Zweiräder dazu animiert werden, Autoparkplätze stärker in Anspruch zu nehmen, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität.
Verkehrsexperte spricht von „Schnellschuss“
Vorgelegt hatte die Verordnung die zuständige Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Bündnis 90 / Die Grünen). Sie schrieb auf Twitter: „Mit den neuen Parkgebühren ab 2023 unterstützen wir die Verkehrswende: Kurzzeitparken wird teurer, aber für Carsharing-Autos bleibt es gleich, und für E-Carsharing wird es sogar günstiger. Fahrräder, Lastenräder, Pedelecs und Motorräder dürfen künftig kostenlos auf der Straße parken – so schützen wir die Gehwege und damit die Fußgänger:innen.“
Der Berliner Verkehrsexperte Christian Böttger sprach von einem Schnellschuss und meinte: „Autofahrer zu ärgern ist keine sinnvolle Politik.“ Viele befürchten eskalierende Konflikte im Streit um Parkflächen. Auch aus der Opposition hieß es, dass daurch unnötige Konflikte zwischen Auto- und Radfahrern vorprogrammiert seien. Angesichts steigender Kosten sei die Erhöhung zudem schwer nachvollziehbar: Wer den Berlinern Entlastung in der Energiekrise verspreche, dürfe ihnen nicht gleichzeitig durch höhere Parkgebühren in die Tasche greifen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Oliver Friederici.
Platzsparendes Parken
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub hingegen begrüßte die Maßnahme und argumentierte, auf einem Parkplatz für ein Auto könnten sechs bis zehn Fahrräder untergebracht werden. Eine Sprecherin des Senats wies darauf hin, dass mit der Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung lediglich eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht etwa für Fahrräder, Pedelec und Motorräder geregelt werde. Ansonsten gelte für das Abstellen und Parken die Straßenverkehrsordnung, die Bundesrecht sei und durch die Verordnung des Senats nicht verändert werde. Auch für diese Fahrzeuge gelte danach, dass möglichst platzsparend geparkt werden muss.