Infektionsschutzgesetz: Das plant die Regierung für den Corona-Herbst

Die beiden deutschen Justiz- und Gesundheitsminister Marco Buschmann (FDP) und Karl Lauterbach (SPD) haben die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes präsentiert. Ab Herbst sollen Maskenpflicht und Testauflagen möglicherweise zurückkommen.
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Infektionsschutzgesetz: Das plant die Regierung für den Corona-Herbst

(c) Deutscher Bundestag/Achim Melde

Die beiden deutschen Justiz- und Gesundheitsminister Marco Buschmann (FDP) und Karl Lauterbach (SPD) haben die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes präsentiert. Ab Herbst sollen Maskenpflicht und Testauflagen möglicherweise zurückkommen.

Berlin. – Der Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz wurde am Mittwoch in Berlin vorgestellt. Im präsentierten Entwurf wird zwischen zwei Modellen getrennt, die mit „Winterreifen“ und „Schneeketten“ betitelt sind: Sollte sich die Infektionslage ab dem 01.10.22 verschärfen, würde man von „Winterreifen“ auf „Schneeketten“ wechseln. Grundlegend soll es ab Herbst bis Ostern eine neue FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sowie in Bahn- und Flugverkehr geben, wobei in Restaurants und anderen Freizeitbereichen eine Ausnahme für „frisch Geimpfte“ gelten soll. In Schulen sollen Schüler und das Lehrpersonal eine medizinische Maske tragen und regelmäßig getestet werden.

Generelle Maskenpflicht bei „verschärfter Lage“

Sollte das Modell „Schneeketten“ aufgrund einer nicht genannten Inzidenz greifen, soll eine allgemeine Maskenpflicht in Innen- und Außenbereichen gelten. Als ergänzende Maßnahmen werden Abstandsgebot und Personenobergrenzen genannt. Ob diese ganzen Maßnahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes umgesetzt werden, soll laut Entwurf wie vorher den Ländern überlassen werden. Laut SPIEGEL dürfte dieser Kompromiss dem Justizminister Buschmann, welcher sich gegen allgemeine 2G- oder 3G-Regeln stellte, entgegen kommen, während Gesundheitsminister Lauterbach eine härtere Regelung anmahnte. Schulschließungen und Lockdowns sollen es dabei nicht mehr geben.

Für weitere Maßnahmen „epidemische Lage“ notwendig

Um genannten Maßnahmen des „Schneeketten-Modells“ wie Abstandsgebote oder abgesagte Großveranstaltungen verkünden zu können, muss laut Entwurf der Bundestag die „epidemische Lage“ ausrufen. Die Länder dürfen dann bei einem „möglichen Verlust der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ Einschränkungen wie Ausgangssperren verhängen. Anfang September soll der Bundestag laut Planung das neue Gesetz verabschieden, während der Bundesrat daraufhin folgen soll. Das auslaufende alte Infektionsschutzgesetz soll somit fließend abgelöst werden.


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