Kabinett verabschiedet „Neun-Punkte-Plan“ gegen Rechtsextremismus
Vor dem Hintergrund des Anschlags in Halle (Saale) hat das Bundeskabinett am heutigen Tag einen „Neun-Punkte-Plan“ gegen Rechtsextremismus verabschiedet.
Berlin. – Im Kampf gegen vermeintlichen Rechtsextremismus sollen künftig „sämtliche rechtsstaatlichen Mittel“ eingesetzt werden. Die neuen Maßnahmen sollen unter anderem eine Verfolgung von „Hetze im Internet“ erleichtern.
Kampf gegen „Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus“
Wie die „Welt“ berichtet, betrifft eine der größten Änderungen die Sozialen Netzwerke. So sind deren Betreiber in Zukunft dazu verpflichtet, strafbare Inhalte selbst aktiv den Behörden zu melden. Außerdem müssen im Fall eines begründeten Verdachts auch der Name sowie die IP-Adresse des Nutzers weitergeleitet werden.
Laut der „Zeit“ betrifft die neue Regelung vor allem Volksverhetzungen und Morddrohungen, welche im Netz getätigt wurden. Der Plan ist explizit als Reaktion auf den Anschlag von Halle zu verstehen. In dem Beschluss heißt es, die Regierung werde „sämtliche rechtsstaatliche Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen.“
Beleidigung gegen Kommunalpolitiker nun unter Strafe gestellt
Der Paragraf 188 im Strafgesetzbuch wurde ebenfalls erweitert. So werden bei diesem nun auch explizit Kommunalpolitiker angeführt. Der Paragraf regelt den Umgang mit der Beleidigung von „Personen des öffentlichen Lebens“. Weitere Punkte des Plans umfassen beispielsweise eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Verfassungsschutz.
Wie das „ZDF“ berichtet, ist im Maßnahmenpaket ebenfalls eine Verschärfung des Waffenrechts enthalten. Der Besitz von Waffen ist nun sämtlichen Menschen verboten, welche einer „verfassungsfeindlichen Vereinigung“ angehören.
Zusätzlich soll künftig generell die „Präventionsarbeit“ ausgeweitet werden, welche auch eine „ständige Förderung“ von Programmen gegen „Extremismus, Rassismus und Antisemitismus“ auf „hohem Niveau“ beinhalten soll.