Keine Wahlwiederholung in Bremen trotz mandatsrelevanten Fehlers
Bei der Bürgerschaftswahl in Bremen Mitte Mai verschwanden 280 Stimmzettel – genug, um Parlamentsmandate zu verändern. Sowohl die betroffene Wahlbereichsleiterin als auch der Landeswahlleiter plädierten für eine Wiederholung der Wahl. Das Wahlprüfungsgericht entschied dagegen.
Bremen. – Nicht weniger als 280 Stimmzettel mit 1.400 Stimmen sind bei der Bürgerschaftswahl in Bremen Mitte Mai vermutlich versehentlich vernichtet worden. Der Landeswahlleiter hatte daraufhin selbst einen Antrag auf Wahlwiederholung gestellt. „Ich habe es als meine Pflicht angesehen, den Einspruch zu stellen“, sagte der Landeswahlleiter. Das Wahlprüfungsgericht der Stadt Bremen wies am Dienstagmittag neben dem Antrag des Landeswahlleiters auch den Antrag einer Privatperson gegen das Verfahren zur Ermittlung des Wahlergebnisses mittels elektronischer Datenverarbeitung zurück. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für Manipulationen.
„Bestandsschutz des Parlaments wiegt schwerer“
Die urteilenden Verwaltungsrichter und fünf weitere Landtagsabgeordnete sahen in der Vernichtung der Stimmzettel zwar einen „schwerwiegenden Wahlfehler“, doch wiege der Bestandsschutz des Parlaments schwerer. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil der Fehler immerhin mandatsrelevant war und die 280 Stimmzettel die Personenmandate noch hätten verändern können. So hätten mit den verlorenen Stimmen rein rechnerisch vier Kandidaten in die Bürgerschaft einziehen können. Da die fehlenden Stimmen aber für die Sitzverteilung der Parteien in der Bürgerschaft unerheblich seien, sei das Korrekturinteresse hier geringer, so das Gericht.
Die Bürgerschaftswahl, die gleichzeitig Landtagswahl ist, fand am 14. Mai 2023 statt. Die SPD konnte die Wahl mit knapp 30 Prozent der Stimmen als großen Erfolg abschließen. Im Juni einigten sich SPD, Grüne und DIE LINKE auf einen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode der nächsten vier Jahre. Die AfD war von der Wahl ausgeschlossen worden, weil sie aufgrund interner Streitigkeiten mehrere Landeslisten aufgestellt hatte. Die AfD legte daraufhin Beschwerde gegen das Verbot ihrer Landeslisten ein. Das Wahlprüfungsgericht will nach eigenen Angaben Anfang Dezember über den Antrag entscheiden.