Kickl gewinnt gegen ORF: Kommt der Gebührenzahler wieder für die Kosten auf?

Tausende Euro an Anwalts- und Gerichtskosten dürfte sich der ORF nach seiner Niederlage gegen FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl nun von den Gebührenzahlern bezahlen lassen, befürchtet das Nachrichtenmedium eXXpress.

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Kickl gewinnt gegen ORF: Kommt der Gebührenzahler wieder für die Kosten auf?

Kickl hat gegen den ORF geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.

© IMAGO / SEPA.Media

Wien. – Der aktuelle Fall um FPÖ-Chef Herbert Kickl und den ORF schlägt hohe Wellen: Die Redaktion des ZiB-Magazins hatte in einer Nachrichtensendung die gesamte FPÖ als „blaue Regierungsbande“ beschimpft – nun hat der ORF den Prozess gegen die Freiheitlichen verloren. Kickl hat mit einer Unterlassungsklage gegen den ORF vor dem Handelsgericht in erster Instanz Recht bekommen. Der ORF muss „ab sofort unterlassen, die unwahre Behauptung des Inhalts, der Kläger wäre Teil einer Regierungsbande, und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten“.

Hafenecker erfreut über Urteil

Als Begründung heißt es in dem Urteil: „Im Gesamtzusammenhang und unter Bezugnahme auf die Ibiza-Affäre, mit der der Kläger nichts zu tun hatte, ist die Äußerung so zu verstehen, dass dem Kläger unterstellt wird, Teil einer kriminellen Verbindung zu sein. Damit wird der Kläger unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt.“ Der ORF muss Kickl die Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen ersetzen.

Der freiheitliche Mediensprecher Christian Hafenecker freute sich über das Urteil: „Freie Meinungsäußerung muss sein – aber in diesem Fall hat der ORF die Grenzen strafloser Kritik an einem Politiker deutlich überschritten. Das Gericht sah es auch als gegeben an, dass beim ORF eine Wiederholungsgefahr besteht, weshalb auch der Unterlassungsanspruch anerkannt wurde.“ Hafenecker ortete eine „schallende Ohrfeige für die vermeintlich unabhängige ORF-Redaktion“.

Der ORF kann jedoch gegen das Urteil berufen. Wenn der ORF gegen das Urteil beruft, „bedeutet das allerdings nicht mehr, als dass er offenbar auch in Zukunft Verstöße gegen das Objektivitätsgesetz" plane, so Hafenecker: „Das käme einer Selbstanklage gleich“, so Hafenecker.

Wer wird die Kosten tragen?

Das Online-Nachrichtenmedium eXXpress befürchtet unterdessen, dass sich der ORF die Kosten des Verfahrens von den Gebührenzahlern bezahlen lassen wird. „Natürlich wird das nicht der für die Beschimpfung der FPÖ zuständige Sendungs-Verantwortliche bezahlen”, zitiert der eXXpress dazu einen ORF-Insider. Erneut dürfte die ORF-Führung und damit die Gebührenzahler die Kosten übernehmen.

Das wäre kein Ausnahmefall, heißt es in einem Bericht des eXXpress. So habe der ZiB2-Moderator Armin Wolf in der Vergangenheit gegen eXXpress geklagt, den Prozess aber verloren. Daraufhin musste er dem Nachrichtenmedium die Anwaltskosten ersetzen. Das Geld wurde damals allerdings nicht von Wolf persönlich, sondern von einem ORF-Konto überwiesen. Auf Anfrage von eXXpress bestätigte der ORF, dass die Kosten vom Gebührenzahler und den Werbekunden des ORF finanziert wurden.

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