Kickls Einspruch gegen Corona-Strafe war erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Wien gab einer Beschwerde des FPÖ-Chefs recht. Das Verfahren wurde eingestellt.
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Kickls Einspruch gegen Corona-Strafe war erfolgreich

Herbert Kickl bei der Abschlusskundgebung im Wiener Prater. Foto: Alois Endl.

Das Verwaltungsgericht Wien gab einer Beschwerde des FPÖ-Chefs recht. Das Verfahren wurde eingestellt.

Wien. – FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat sich erfolgreich gegen eine Verwaltungsstrafe gewehrt, die er während einer Corona-Demonstration im März 2021 kassiert hatte. Konkret war dem FPÖ-Chef vorgeworfen worden, den im Frühjahr 2021 vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten und keine FFP2-Maske getragen zu haben. Nach Anzeige der Polizei erhielt Kickl eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 231 Euro .

Dagegen legte der FPÖ-Chef Beschwerde ein und bekam recht. Das Verwaltungsgericht Wien stellte das Verfahren ein.

Gericht hebt Strafe auf

In seiner Beschwerde gab Kickl an, dass es aufgrund der örtlichen Begebenheiten zeitweise nicht möglich gewesen sei, den Mindestabstand einzuhalten. Aufgrund von Absperrgittern und einer Polizeikette sei er daran gehindert worden, den mit tausenden Demonstranten gefüllten Maria-Theresien-Platz zu verlassen bzw. Abstand von den übrigen Demonstrationsteilnehmern zu halten. Falls er kurzfristig die Maske abgenommen habe, so sei dies geschehen, um Wasser zu trinken.

Die Angaben Kickls machten einen „glaubwürdigen Eindruck“ und seien im Verfahren durch Fotos und Videos „untermauert“ worden, heißt es in der Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, die der TAGESSTIMME vorliegt.

Das Verwaltungsgericht begründete die Aufhebung der Strafe letztlich damit, dass kein konkreter Tatzeitpunkt- und Ort mit Sicherheit festgestellt werden habe können. Die Polizei habe die Anzeige erst rund fünf Stunden nach der Beobachtung niedergeschrieben. Auch sei als „Tatort“ nur „1010, Burgring“ vermerkt worden. „In dubio pro reo in Verbindung mit der Gefahr einer möglichen Doppelbestrafung war das Verfahren einzustellen.“

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