Kinder- und Jugendärzte gegen Cannabis-Legalisierung in Deutschland
Kinder- und Jugendärzte in Deutschland kritisieren die Pläne der deutschen Bundesregierung und warnen vor dramatischen Langzeitschäden, die durch den Konsum von Cannabis hervorgerufen werden können.
Berlin. – Am Mittwoch stellte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin Einzelheiten für die geplante Cannabis-Legalisierung vor. Demnach sollen der Kauf und der Besitz von Cannabis künftig in Grenzen erlaubt sein. Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, warnt jedoch vor den Plänen der Ampel-Koalition. „Uns als Kinder- und Jugendärzten wäre es lieber, wenn die Cannabis-Legalisierung nicht kommt“, sagte er der Rheinischen Post.
Dramatische Folgen für Gesundheit
„Sollte die Bundesregierung aber eine Lösung für die europarechtlichen Hürden finden, braucht es zwingend Nachbesserungen der vorgelegten Pläne.“ Bis jetzt ist noch nicht klar, ob die EU rechtliche Einwände gegen die Pläne der Regierung haben und diese am Ende vielleicht sogar verhindert wird. Fischbach kritisierte unter anderem, dass noch keine Lösung erkennbar sei, wie die Weitergabe von legal erworbenem Cannabis an Jugendliche unter 18 unterbunden werden könne. „Mit einer Legalisierung würde das viel häufiger passieren, mit dramatischen Folgen für die Gesundheit der Jugendlichen“, so der Ärztevertreter.
Fischbach kritisierte auch, dass es sogar schon 18-Jährigen erlaubt sein soll, künftig Cannabis ohne THC-Obergrenze kaufen zu können. „Die vorgesehene Prüfung einer solchen Obergrenze käme hoffentlich zu dem Ergebnis, dass es eine Staffelung nach Alter braucht.“ Das menschliche Hirn sei bis zum 25. Lebensjahr noch nicht vollständig ausgereift. „Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz.“ Die Schutzmaßnahmen für unter 21-Jährige müssten deutlich strenger sein als für Erwachsene.
Erwerb, Besitz und Eigenanbau sollen erlaubt werden
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte für die von Gesundheitsminister Lauterbach geplante Cannabis-Legalisierung beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden. Ein Gesetz will der Minister nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne europa- und völkerrechtlichen Prüfungen in Brüssel standhalten, erklärte er.