Koblenz prüft AfD-Antrag zu Obergrenzen für Shisha-Bars und Wettbüros
Die AfD-Fraktion in Koblenz fordert Obergrenzen für Shisha-Bars, Wettbüros und andere Betriebe, die zunehmend das Bild der Innenstadt dominieren. In anderen Städten gibt es solche Obergrenzen bereits.
Koblenz. – Die Stadt Koblenz befasst sich derzeit mit einem Antrag der AfD-Fraktion, der Obergrenzen für bestimmte Betriebe wie Shisha-Bars, Wettbüros, Spielhallen und Handyläden vorschlägt. Der Antrag, der im letzten Stadtrat eingebracht wurde, soll die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Innenstadt regulieren.
Veränderung des Stadtbildes durch neue Geschäftsmodelle
Grund für den Antrag ist die Veränderung des Erscheinungsbildes der Innenstadt, die die AfD-Fraktion kritisch sieht. Hochwertige Einzelhandelsgeschäfte würden zunehmend Betrieben wie Shisha-Bars, Nagelstudios, Handyshops, Dönerbuden und Ein-Euro-Läden weichen. „Grundsätzlich begrüßen wir, wenn sich Bürger selbstständig machen und Geschäfte eröffnen - das ist gut für Koblenz. Hinsichtlich der Innenstadt muss allerdings die Mischung stimmen“, so Fraktionsvorsitzender Joachim Paul.
Gleichzeitig kritisierte er, dass viele dieser neuen Betriebe keine langfristige und nachhaltige Perspektive bieten. „Es ist schlecht für Koblenz, wenn sich Betriebe, die eine langfristige und nachhaltige ökonomische Perspektive bieten und z.B. ausbilden auf dem Rückzug befinden und durch Geschäfte ersetzt werden, die diese Perspektiven nicht bieten“. Insbesondere Wettbüros hätten eine „negative Anziehungskraft“, die zu einer Abwärtsspirale führen könne.
Städte wie Heilbronn und Soest als Vorbilder
Der Antrag der AfD verweist auf Beispiele anderer Städte wie Heilbronn oder Soest, die bereits Obergrenzen für bestimmte Betriebe eingeführt haben oder entsprechende Maßnahmen diskutieren. In Koblenz soll eine entsprechende Regelung für die Innenstadt erprobt werden, um die Vielfalt und Attraktivität des Einzelhandels zu sichern.
Stadtrat Fabian Becker verweist auf ein Gutachten des Instituts für Marketing und Kommunalentwicklung (Imakomm), das die Machbarkeit einer solchen Steuerung über baurechtliche Vorgaben bestätigt. „Wir freuen uns, dass die Stadt unseren Antrag im Rahmen bzw. Zusammenhang des Förder- und Gestaltungsprogramms ‚Lebendige Innenstadt‘ nunmehr prüfen will und er zudem bald auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität stehen wird“, so Becker.