Kolumne: Große Medien ringen verzweifelt um die BMI-„Zuckerl“

Laut einer internen E-Mail aus dem Innenministerium soll die Kommunikation mit gewissen Medien auf das „rechtlich vorgesehene Maß“ beschränkt werden. Opposition und Betroffene sehen darin eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie. Diese ist durch das Vorgehen des Innenministeriums aber am wenigsten gefährdet.
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Kolumne: Große Medien ringen verzweifelt um die BMI-„Zuckerl“

Nicht die Sorge um den Rechtsstaat, sondern der eigene Griff in die „Zuckerldose“ sind augenscheinlich Anlass für die Aufregung über die neue Kommunikation des Innenministeriums. Symbolbild: Pixabay [CC0]

Laut einer internen E-Mail aus dem Innenministerium soll die Kommunikation mit gewissen Medien auf das „rechtlich vorgesehene Maß“ beschränkt werden. Opposition und Betroffene sehen darin eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie. Diese ist durch das Vorgehen des Innenministeriums aber am wenigsten gefährdet.

Kommentar von Tino Taffanek

Unlängst wurde eine interne E-Mail aus dem Innenministerium publik. Die Mail stammt der Signatur nach zu urteilen vom Ressortsprecher des Innenministeriums, Christoph Pölzl. Sie wurde dem Standard und dem Kurier über Mittelsmänner zugespielt, wie der Kurier berichtete.

Kurier spricht von Informationssperre

Der Artikel des Kuriers titelte „Geheimpapier: Kickls brisante Medienkontrolle“ und erhob scharfe Vorwürfe, ohne jedoch das Schriftstück selbst zu veröffentlichen. Es ist die Rede von „Propagandafilmen für die Polizei“ und einer „Informationssperre“ für kritische Medien. Als kritische Medien gelten dementsprechend der Kurier, der Standard und der Falter. Mit ihnen sei die Kommunikationen auf das Nötigste zu beschränken.

Rechtlich vorgesehenes Maß an Kommunikation

Vom Falter wurde dann das komplette Dokument der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Von dem etwa vierseitigen Dokument behandelt nur ein Absatz im Umfang von etwa einem Drittel einer Seite den Umgang mit den sogenannten kritischen Medien. Mit Medien, die durch „einseitige und negative Berichterstattung über das BMI“ auffallen, soll im „rechtlich vorgesehenen Maß“ kommuniziert werden. Es soll ihnen aber keine „Zuckerl“ wie eine „Exklusivbegleitung“ ermöglicht werden. Von einer „Informationssperre“, wie der Kurier kolportierte, kann also nicht wirklich die Rede sein.

Der Rest des vierseitigen Dokuments beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen aus dem Auskunftspflichtgesetz sowie mit dem Umgang mit alltäglichen Anfragen aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, wie die Einheitlichkeit von Aussendungen oder das Ausstellen von Drehgenehmigungen in den eigenen Räumlichkeiten. Auch in einer Aussendung des BMI wurde erneut auf das „rechtlich vorgesehene Maß der Zusammenarbeit“ und die gesetzlichen Passagen hingewiesen. „Von einer ‚Informationssperre‘ kann keine Rede sein“, stellte auch der Leiter der Präsidialsektion im BMI, Karl Hutter, fest.

Opposition wittert Untergang der Meinungsfreiheit

Auf diese, bis dato eigentlich relativ unspektakulären, Veröffentlichungen regierte jedoch die linksliberale Öffentlichkeit in Österreich mit Entsetzen. Und begann, die schlimmsten Untergangsszenarien rund um Meinungsfreiheit und Demokratie an die Wand zu malen.

Die SPÖ versuchte als nunmehr verbitterte Oppositionspartei, Bundeskanzler Kurz den schwarzen Peter zuzuschieben und Kickl den Rücktritt nahezulegen. Die NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger bezeichnete die, wohlgemerkt vom Ressortsprecher verfasste, Mail als „frontalen Angriff auf die Pressefreiheit“ durch Kickl. Auch bei der Liste Pilz sieht man den „Beginn der Kontrolle und der Gleichschaltung der Medien“. Auch der vor kurzem noch in eine Demonstration mit Antifakrawallen verwickelte (Die Tagesstimme berichtete) Grüne Michel Reimon, bezeichnete die Mail als „Maulkorb“.

Kritik kam freilich auch von der tendenziell eher linken Journalistengewerkschaft sowie von zahlreichen Journalistenorganisationen. Zuletzt meldete sich auch noch Bundespräsident Van der Bellen zu Wort und bezeichnete „jede Einschränkung der Pressefreiheit“ als „inakzeptabel“.

Pressefreiheit nicht in Gefahr

Dass nun eine Kommunikation des BMI mit diversen Medien im „rechtlich vorgesehenen Maß“, also genau im Rahmen, den der Rechtsstaat vorsieht, denselben bedrohen soll, entbehrt jeder Grundlage. Auch die Freiheit zu veröffentlichen, was den Medien über Mittelsmänner an internen Dokumenten zugespielt wird, wird von der Kommunikationsstrategie eines Ministeriums in überhaupt keiner Weise berührt. Die tatsächliche Pressefreiheit der betroffenen Medien ist also nicht in Gefahr.

Entrüstung über Vorenthaltung von „Zuckerln“

Es geht also doch um die „Zuckerl“, die es vom BMI in Zukunft nicht mehr geben soll. Also diejenigen Medien, die den aus ihrer Sicht „kritischen“ Medien nichts gönnen, sei es ein Regierungsinserat um fünftausend Euro oder eines um zwei Euro, jammern nun, wenn sie von einer staatlichen Stelle an der „zuckerlmäßig“ kurzen Leine gehalten werden. Dieselben Medien, die aber gleichzeitig Gelder in Millionenhöhe aus der öffentlichen Hand erhalten, wollen nun die Hüter von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sein.

Demokratische Entscheidung ist zu akzeptieren

Medien, die als Unternehmen über keinerlei demokratische Legitimation verfügen, stimmen zusammen mit einer abgestraften Opposition in den Kanon ein, dass Kickl Rechtsstaat und Demokratie mit Füßen treten. Vielleicht sollten diese selbsternannten Gralshüter die Kommunikationsstrategie eines Ministeriums einer demokratisch [!] gewählten Regierung aber auch einfach akzeptieren.


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Über den Autor

Tino Taffanek

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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