Kopftuchverbot beschlossen: IGGÖ will sich an VfGH wenden
„Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen“, meint Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ).
Wien. Am Mittwochabend hat der Nationalrat das Kopftuchverbot für Volksschulkinder beschlossen. Damit wird „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, untersagt. Ausgenommen sind aber Verbände aus medizinischen Gründen bzw. Kopfbedeckungen aus Witterungsgründen. Dass die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs nicht gemeint sind, soll dadurch klar gestellt werden, dass es um Kleidungsstücke geht, „welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllen“. Für diese Neuregelung stimmten die ÖVP, die FPÖ, aber auch zwei Abgeordnete der Fraktion JETZT. Kritik kommt von der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ).
Kopftuch ein „politisches Symbol“
Laut ÖVP-Mandatar Rudolf Taschner stellt das Kopftuch ein „politisches Symbol der Unterdrückung und der Unterwerfung von Frauen und Mädchen“ dar. Die Geisteshaltung dahinter „bedeute nichts weniger, als die Drohung eines Endes der Aufklärung“. Nico Marchetti (ebenfalls ÖVP) meinte, dass Mädchen vor „überzogenen Auslegungen des Islam“ geschützt werden müssten. „In einer normalen Auslegung des Islam tragen Mädchen vor der Geschlechtsreife kein Kopftuch, daher sei es im Volksschulalter auch gar nicht erforderlich“. Aus diesem Grund könne auch keine Rede von einer Einschränkung der Religionsfreiheit sein, so Marchetti.
Auch die FPÖ sieht das Kopftuch als Symbol des politischen Islam, gegen den man sich wende und den man in Österreich nicht wolle. Durch den politischen Islam habe in vielen Ländern in den letzten Jahrzehnten ein klarer Rückschritt in Fragen der Frauenrechte stattgefunden, so Peter Wurm (FPÖ). Das Kinderkopftuch sei auch aus Sicht von Islamexperten ein Verstoß gegen die Kinderrechte. Ein Verbot sei daher unumgänglich, und schon durch einen Einzelfall gerechtfertigt.
Kopftuchverbot soll Integration fördern
In der Gesetzesnovelle zum Kopftuch heißt es nun: „Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt. Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau“. Bei einem Verstoß hat die Schulleitung die zuständige Bildungsdirektion zu verständigen, die wiederum die Eltern zu einem verpflichtenden Gespräch zu laden hat. Findet nach dem Gespräch ein weiterer Verstoß statt, ist mit einer Geldstrafe von bis zu 440 Euro zu rechnen.
IGGÖ kritisiert Verbot
Nachdem die Gesetzesnovelle zum Kopftuch am Mittwoch beschlossen wurde, meldete sich die IGGÖ zu Wort und erklärte, dass sie das Kopftuchverbot vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen wolle. „Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen“, kritisiert Ümit Vural, Präsident der IGGÖ. In einer Aussendung wirft Vural der Regierung außerdem vor, dass es ihr nicht nur um das Kindeswohl ginge. Das vorliegende Gesetz diskriminiere ausschließlich das islamische Kopftuch. Dieses sei aber „Teil der religiösen Praxis“.