Kurz: Supermarktmitarbeiter sollen bald geimpft werden

Die betrieblichen Impfungen sollen laut Kurz schon im Mai starten. Zudem wird die Testpflicht in Betrieben ausgeweitet, womit dann das Tragen der FFP2-Masken als Alternative entfällt.
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Kurz: Supermarktmitarbeiter sollen bald geimpft werden

Symbolbild: Impfung / Bild: U.S. Secretary of Defense, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Die betrieblichen Impfungen sollen laut Kurz schon im Mai starten. Zudem wird die Testpflicht in Betrieben ausgeweitet, womit dann das Tragen der FFP2-Masken als Alternative entfällt.

Wien. – Beschäftigte in Supermärkten sollen bei den betrieblichen Impfungen gegen das SARS-CoV-2 mit als Erste an die Reihe kommen. Das hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) heute in Wien angekündigt. „Weil das auch Heldinnen und Helden in der Corona-Krisen waren“, so der Kanzler. Die betrieblichen Impfungen sollen demnach „schon im Mai“ starten.

Impfen wird weiter forciert

Kurz meinte auch, dass das Impfen gegen das Virus stetig voranschreite und bekräftigte: „Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird bis Ende des zweiten Quartals geimpft sein können.“ In den Wiener Betrieben soll das Impfen in den nächsten Wochen ebenso forciert werden. Vorerst können das dann zwei Gruppen in Anspruch nehmen, wie das Wochenmagazin Profil berichtet. Das betrifft Personen, die potenziell nahen Kontakt mit Coronavirus-Infizierten haben, etwa Techniker, die in Impfstraßen Aufbauten machen oder Mitarbeiter in Wäschereien, die Spitalswäsche waschen.

In die zweite Gruppe fallen dann Menschen, die aus beruflichen Gründen ins Ausland müssen und dadurch ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Im nächsten Schritt wird dann der Handel geimpft, wie auch ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) bestätigt. Die Impfungen werden dann teilweise in den Betrieben selbst oder auch in Impfstraßen stattfinden.

Testpflicht in Betrieben wird ausgeweitet

Wie gestern bekannt wurde, soll außerdem auch eine Testpflicht an mehr Arbeitsorten eingeführt werden. Diese wird dort gelten, wo wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht, also z. B. in Büros oder Altenheimen. Die Alternative des Tragens einer FFP2-Maske entfällt. Der Arbeitgeber muss den Test ermöglichen, entweder vor Ort oder extern. Wie lange die jeweiligen Tests gültig sind, hat per Verordnung festgelegt zu werden. Ausnahmen sind nun nicht nur aus physischen, sondern auch aus schwerwiegenden psychischen Gründen möglich. Als Beispiel sind Angstzustände angeführt. Es wurde aber auch eine Altergrenze von 16 eingezogen.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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