Landrat über Arbeitspflicht: 64 Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet, 25 verweigern sich

In Sachsen-Anhalt hat der Vorstoß eines CDU-Politikers für eine Arbeitspflicht von Asylbewerbern für Aufsehen gesorgt. Von einigen Seiten erhielt er dafür Zuspruch, von anderen Kritik. Und nicht alle Asylbewerber folgten der Aufforderung zur Arbeit.

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Landrat über Arbeitspflicht: 64 Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet, 25 verweigern sich

André Schröder wehrt sich gegen die Kritik, die ihm wegen dieses Vorgehens entgegenschlägt.

© IMAGO / Christian Schroedter

Mansfeld-Südharz. – Der CDU-Landrat von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat mit seiner Entscheidung, Asylbewerber zur Arbeit zu verpflichten und bei Weigerung Sanktionen zu verhängen, eine heftige Debatte ausgelöst. Im Gespräch mit der NZZ erklärte der Landrat sein Vorgehen. „Wir sind im Landkreis auf der Grundlage geltender Gesetze vorgegangen und haben insgesamt 64 Flüchtlinge per Bescheid zur Arbeit verpflichtet“, so Schröder. Anlass war der Abtransport von fast zwei Millionen Sandsäcken nach einem Hochwasser Anfang 2024. Von den 64 verpflichteten Asylbewerbern kamen allerdings nur 39 der Aufforderung nach, während 25 Personen, davon 16 unentschuldigt, der Arbeit fernblieben.

Lieber Sanktionen als Arbeit

Für die nicht erschienenen Asylbewerber griff Schröder zu Sanktionen. „Wir haben von den gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten des Asylbewerberleistungsgesetzes Gebrauch gemacht und über einen maximal dreimonatigen Zeitraum Leistungskürzungen veranlasst“, erklärte er. Ein alleinstehender Asylbewerber erhalte in dieser Zeit nur noch die Hälfte der regulären 470 Euro. Die Höhe der Kürzungen sei gesetzlich festgelegt, betonte Schröder und verwies auf Paragraf 5, Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Schröder stellte klar, dass Entschuldigungen wie Integrationskurse, Sprachkurse oder gesundheitliche Gründe akzeptiert würden. „Wir haben alle angehört und beraten“, sagte er. Dennoch hätten einige Asylbewerber die Sanktionen der Arbeit vorgezogen, was Schröder überrascht habe. Er vermutet, dass diese Menschen möglicherweise andere Einkommensquellen haben.

Trotz der Sanktionen bewertet Schröder die Arbeit der 39 Asylbewerber, die der Aufforderung nachgekommen sind, positiv. „Deren Hilfe ist positiv zu bewerten“, sagt er. Zwei der Asylbewerber könnten von der beauftragten Firma sogar fest angestellt werden.

Kritik von Pro-Migranten-Organisationen

Die Aktion stieß auf ein geteiltes Echo. Schröder erhielt viel Zuspruch und betonte, dass die Mehrheit der Menschen in seinem Landkreis die Überzeugung teile, dass jeder, der Leistungen vom Staat erhalte, auch etwas zurückgeben müsse. Er stellte aber auch fest, dass viele Kommunalpolitiker den hohen Verwaltungsaufwand scheuen. „Grundsätzlich würden sicher viele Kommunalpolitiker so handeln wie wir. Aber der Verwaltungsaufwand ist hoch“, sagte er.

Kritik an dem Vorgehen gab es allerdings auch, vor allem vom Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt, das argumentierte, Asylbewerber seien keine billigen Arbeitskräfte, die man einfach zur Arbeit kommandieren könne. Schröder zeigte sich davon unbeeindruckt: „Das trifft mich nicht persönlich. Ich kann Kritik an der Umsetzung von geltendem Bundesrecht nur als Kritik an ebendiesem Recht zur Kenntnis nehmen“.

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