Meldezettel weisen künftig sechs Geschlechter zum Ankreuzen auf

Vor vier Jahren hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister und in Urkunden haben.
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Meldezettel weisen künftig sechs Geschlechter zum Ankreuzen auf

Symbolbild: Ausfüllen von Formularen / Bild:
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Vor vier Jahren hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister und in Urkunden haben.

Wien. – Die Geschlechtseintragung auf Meldezetteln wird, entsprechend einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018, nun angepasst. Statt der zwingenden Bezeichnung „männlich“ oder „weiblich“ sind laut einem im Ministerrat am Mittwoch beschlossenen Entwurf des Meldegesetzes künftig insgesamt sechs Bezeichnungen möglich. Neben den beiden bisherigen sollen dann auch die Optionen „divers“, „inter“, „offen“, und „keine Angabe“ zur Verfügung stehen.

Folge von VfGH-Entscheid

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Juni 2018 entschieden, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben. Im Lichte des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens bestehe keine Verpflichtung, behördliche Geschlechtseintragungen auf die binäre Mann-Frau-Alternative „starr“ zu beschränken. Vielmehr sei „der Begriff des Geschlechts so allgemein“, dass er auch alternative Geschlechtsidentitäten miteinschließt, befand das Höchstgericht. Mit der nun vorliegenden geplanten Änderung im Meldegesetz kommt die Regierung diesem Entscheid nach.

Änderung bei Namensangaben

Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkeit der Namensangabe. Künftig soll am Meldezettel, der Wohnsitzerklärung sowie der Hauptwohnsitzbestätigung ein eigenes Feld für „sonstige Namen“ vorgesehen werden. Damit soll laut den Erläuterungen des Entwurfs dem Problem Rechnung getragen werden, dass nicht alle Namen der Meldepflichtigen klar in Vor- und Familiennamen trennbar sind. Damit soll es möglich werden, außerhalb des Bundesgebietes gebräuchliche Namenszusätze (insbesondere Mittel-, Vaters- oder Zwischennamen) im zentralen Melderegister zu erfassen.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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