München ignoriert landesweites Genderverbot und richtet anonyme Meldestelle ein
Der Freistaat Bayern hat in der Genderdebatte ein Verbot erlassen, das Anfang April in Kraft getreten ist. Doch München geht eigene Wege.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 19. März beschlossen, dass geschlechtergerechte Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt in Landeseinrichtungen wie Behörden, Schulen und Hochschulen nicht zulässig sind. In München wurde daraufhin erklärt, dass die städtischen Einrichtungen diesem Beschluss nicht folgen werden. Oberbürgermeister Dieter Reiter betonte, dass das „Genderverbot“ der CSU für München weder relevant noch sinnvoll sei. Stattdessen setzt die Stadt München auf eine wertschätzende Kommunikation, die Menschen aller Geschlechter gleichermaßen anspricht. Dabei wird das Gebot der Geschlechtergerechtigkeit sprachlich diskriminierungssensibel umgesetzt.
Die Allgemeine Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM) gibt einen Rahmen vor, der viel Spielraum für unterschiedliche Bedürfnisse und Anwendungspraktiken lässt. Geschlechterdifferenzierte Formulierungen in Kombination mit geschlechterinklusiven Begriffen sowie die Verwendung von Gendersternchen und Unterstrichen sind hier möglich. Stadtschulrat Florian Kraus machte deutlich, dass Sprachsensibilität wichtig sei, da Sprache das Denken und die soziale Wirklichkeit präge. Für die städtischen Schulen gelte daher kein Genderverbot, sondern ein Gebot der geschlechtersensiblen Sprache.
München geht eigene Wege
Kritisch äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Rene Dierkes, zur Umsetzung des Beschlusses der bayerischen Staatsregierung. Er fragte die Staatsregierung, wie sie mit Kommunen und Landeseinrichtungen umgehen werde, die sich der Genderregelung der Staatsregierung widersetzen. Dierkes forderte Klarheit darüber, mit welchen Konsequenzen beispielsweise Lehrer, Professoren und Beamte rechnen müssten, wenn sie gegen das Gesetz verstießen. Für die Münchner Stadtverwaltung betonte die Gleichstellungsbeauftragte Nicole Lassal, dass es eine verbindliche Regelung gebe, Frauen, Männer und alle weiteren Geschlechter in unserer Gesellschaft sprachlich zu berücksichtigen und korrekt anzusprechen. Diesen Weg werde die Stadtverwaltung weiter gehen.
Zu diesem Zweck wurde in der Stabsstelle Compliance und Risikomanagement (POR-S3) die Zentrale Interne Meldestelle (ZIMS) eingerichtet, um Hinweise von Beschäftigten auf Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften innerhalb der Stadtverwaltung entgegenzunehmen. Die Identität der Hinweisgeber, auch „Whistleblower“ genannt, wird entsprechend den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraulich behandelt und vor Nachteilen geschützt. Die Öffentlichkeit wird ermutigt, Rechtsverstöße in ihrem Arbeitsumfeld an ZIMS zu melden, um zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen beizutragen. Alle Hinweise werden ernst genommen, aber „Falschmeldungen werden nicht toleriert und können strafrechtliche, arbeitsrechtliche und disziplinarische Konsequenzen haben“, so die Verantwortlichen der Stadt München.