Nach Anschlag in Wien: FPÖ erstattet Anzeige wegen Amtsmissbrauch

In der Anzeige wird darauf verwiesen, dass die österreichischen Behörden bereits vor mehreren Monaten über den versuchten Munitionskauf in Kenntnis gesetzt wurden.
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Nach Anschlag in Wien: FPÖ erstattet Anzeige wegen Amtsmissbrauch

Symbolbild (Parteilogo auf einem Wahlplakat zur NRW 2019): privat / Die Tagesstimme.

In der Anzeige wird darauf verwiesen, dass die österreichischen Behörden bereits vor mehreren Monaten über den versuchten Munitionskauf in Kenntnis gesetzt wurden.

Wien. – Aufgrund der Ermittlungspanne im Vorfeld des Terroranschlags in der Innenstadt erstattet die FPÖ Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Gerichtet ist sie gegen unbekannte Täter innerhalb der Ermittlungsbehörden. Die Behörden hätten spätestens am 10. September über den versuchten Munitionskauf des späteren Wien-Attentäters in der Slowakei Bescheid gewusst, aber keine Anzeige erstattet und weder die Staatsanwaltschaft noch die Justizbehörden informiert, so der Vorwurf.

Radikale Moscheen müssen schließen

Bereits am Freitag hatte es erste Konsequenzen gegeben. Zum einen wurde der Leiter des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT Wien), Erich Zwettler, abberufen, zum anderen gaben Innenminister Karl Nehammer und Kultusministerin Susanne Raab (beide ÖVP) die Schließung zweier Moscheen bekannt.

In der Anzeige, die der APA vorliegt, wird darauf verwiesen, dass die österreichischen Behörden schon am 23. Juli 2020 über den versuchten Munitionskauf in Kenntnis gesetzt wurden – ein Umstand, der aus einem schon am Mittwoch bekannt gewordenen Schreiben der slowakischen nationalen Kriminalagentur hervorgeht. Laut diesem Schriftstück informierte am 10. September dann die österreichische Verbindungsstelle von Europol die slowakischen Behörden darüber, dass einer der beiden gescheiterten Munitionskäufer der österreichischen Polizei bereits damals in Zusammenhang mit Terrorismus bekannt gewesen ist. Demnach würde auch darauf verwiesen, dass der Betroffene – der spätere Wien-Attentäter – im Jahr 2019 in einem Terrorprozess als IS-Sympathisant zu 22 Monaten Haft verurteilt worden war.

Attentäter wäre verhaftet worden

„Somit steht fest, dass die österreichischen Behörden im Juli 2020 in Kenntnis des Vorfalls waren“, heißt es in der Anzeige, die bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht wurde. Und sie hätten damit auch gewusst, „dass ein bereits wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilter und auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassener islamistischer Gefährder“ den Versuch unternommen habe, an Munition für Kriegsmaterial zu kommen. Dies lasse den Schluss zu, dass der Betroffene auch Inhaber einer verbotenen Waffe und unter Umständen mehrerer verbotener Waffen gewesen ist.

Ein Anlassbericht an die Staatsanwaltschaft sei jedoch nicht erstattet worden, schreibt die FPÖ in ihrer Anzeige. Auch sei das Gericht, welches die Bewährungsauflagen des bedingt entlassenen Mannes, nämlich im Dezember 2019 statt im Juli 2020, überprüft, nicht über den Verdacht des Munitionskaufs informiert worden. „Führende Justizvertreter“ würden bestätigen, dass davon auszugehen sei, dass der spätere Attentäter in Haft genommen worden wäre, hätte die Justiz Kenntnis über den versuchten Munitionskauf erlangt. Denn bei einem Gefährder hätte diese Aktion für den Anfangsverdacht gereicht, dass neuerlich strafbare Handlungen in Planung sind.

Kickl: „Tat hätte verhindert werden können“

Daher liege der begründete Verdacht vor, dass die Behörden durch das „wissentliche Unterlassen sämtlicher Ermittlungsschritte“ bzw. das „wissentliche Unterlassen ihrer Anzeige- und Berichtspflicht an die Justizbehörden“ vorsätzlich „ihre Befugnis als Organ wissentlich missbraucht haben“, heißt es in der Anzeige.

Für FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl ist deshalb „vollkommen klar, dass der furchtbare islamistische Anschlag nicht nur verhindert hätte werden können, sondern sogar verhindert hätte werden müssen“, wie er in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA sagte. „Dieses Versagen, das im Übrigen vermutlich den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt, war die Bedingung dafür, dass der Attentäter am 2. November auf freiem Fuß war. Hätte man diese Anzeige nicht verabsäumt, wäre der spätere Attentäter aus dem Verkehr gezogen worden, noch bevor er eine Blutspur durch die Wiener Innenstadt ziehen hätte können“, so Kickl.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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