Neuer Erlass: Weiter Job-Beschränkungen für Asylwerber
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hat auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) reagiert und einen neuen Erlass herausgegeben.
Wien. – Auch künftig soll es in Österreich keinen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber geben. Dazu hat Arbeitsminister Kocher am Donnerstag einen neuen Erlass vorgelegt, um „die bisherige strenge Praxis im Vollzug beizubehalten“. Vielmehr seien arbeitslose Inländerinnen und Inländer sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorrangig zu vermitteln“, betonte Kocher in einer Aussendung. Wie die APA berichtet, gilt der Erlass für reguläre Arbeitsplätze und Lehrstellen.
Damit Asylwerber Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, müssen sie seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sein und über einen Abschiebeschutz verfüge. Außerdem brauche es laut Erlass eine „konsequente Arbeitsmarktprüfung“ und die einhellige Zustimmung im AMS-Regionalbeirat.
Der Verfassungsgerichtshof hatte am Mittwoch zwei bisher geltende Erlässe, die den Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt auf Saisonarbeit und Erntehilfe beschränkt hatten, als gesetzeswidrig aufgehoben (TAGESSTIMME berichtete). „Die betreffenden Bestimmungen der Erlässe sind nämlich als Verordnungen einzustufen. Als solche hätten sie aber im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen“, teilte der VfGH am Mittwoch in einer Aussendung mit.