Neues wegweisendes Gerichtsurteil: Kein Familienflüchtlingsschutz für Asylbewerber

Das OVG NRW hat entschieden: Enge Familienangehörige von Asylbewerbern haben keinen Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz, wenn der Asylbewerber nicht als Flüchtling anerkannt wird.

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Neues wegweisendes Gerichtsurteil: Kein Familienflüchtlingsschutz für Asylbewerber

Das OVG Münster hat ein wegweisendes Urteil für Asylbewerberfamilien gefällt.

© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Münster. – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat am Dienstag entschieden, dass enge Familienangehörige von Asylbewerbern in Deutschland keinen Anspruch auf den sogenannten Familienflüchtlingsschutz haben, wenn der Asylbewerber selbst nicht als Flüchtling anerkannt ist. Es änderte damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und wies die Klage einer syrischen Familie ab.

Die betroffene Familie, bestehend aus einer Mutter und ihren zwei Kindern, lebte in Köln und wollte auch als Flüchtlinge anerkannt werden. Der 14. Senat des OVG NRW entschied, dass die Familienmitglieder in Syrien keine Verfolgung zu befürchten hätten und daher kein Anspruch auf Flüchtlingsschutz bestehe.

Hintergrund des Asylfalls

Der Fall betrifft einen syrischen Staatsangehörigen, der sein Heimatland im Oktober 2013 verlassen hat. Er reiste über die Türkei nach Bulgarien und wurde dort als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Als er jedoch nach Deutschland weiterreiste und dort einen weiteren Asylantrag stellte, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diesen als unzulässig ab und ordnete seine Abschiebung nach Bulgarien an. Diese wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Köln gestoppt, das ein Abschiebungsverbot wegen drohender menschenrechtswidriger Behandlung in Bulgarien aussprach.

Nach einem Asylfolgeantrag erhielt der Mann schließlich subsidiären Schutz in Deutschland, die Flüchtlingseigenschaft wurde ihm jedoch weiterhin nicht zuerkannt. Daraufhin erhielt er von der Stadt Köln eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Seine Frau und seine Tochter reisten im Juli 2015 nach Deutschland ein und stellten ebenfalls einen Asylantrag. Der Sohn der Familie kam 2017 in Köln zur Welt. Das Bundesamt erkannte ihnen subsidiären Schutz zu, lehnte jedoch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ab.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das OVG NRW die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für ähnlich gelagerte Fälle haben und wird mit Spannung erwartet.

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