Niederösterreich: ÖVP fordert strengere Regeln für Erhalt der Staatsbürgerschaft
Die ÖVP Niederösterreich hat eine Initiative mit Maßnahmen gegen Antisemitismus und für eine bessere Integration veröffentlicht. Gefordert werden strengere Regeln für den Erhalt der Staatsbürgerschaft und härtere Strafen bei Schulpflichtsverletzungen.
St. Pölten. – Die niederösterreichische ÖVP hat am Dienstag eine „Null-Toleranz-Initiative“ mit Maßnahmen gegen Antisemitismus und für eine bessere Integration veröffentlicht. Gefordert werden unter anderem strengere Regeln für den Erhalt der Staatsbürgerschaft und härtere Strafen bei Schulpflichtsverletzungen. Für die Einbürgerung soll ein Kurs verpflichtend sein, in dem es insbesondere um Grundwerte, Integration, Demokratie, aber auch um die Anerkennung des Staates Israel geht.
Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel als „Staatsräson“
„Wer Mitglied unserer Gesellschaft werden will, der muss die historische Verantwortung, die Österreich als Staat trägt, auch als Staatsbürger mittragen“, betonte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Der Kampf gegen den Antisemitismus und die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel seien „Staatsräson – und damit Grundvoraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.“ Der 7. Oktober und die Wochen danach „müssen für alle ein Weckruf sein und die Augen öffnen“, sprach Mikl-Leitner von einem „Wendepunkt“. „Gegengesellschaften dürfen wir als Gemeinschaft in unserem Land nicht tolerieren – wir müssen sie zur Verteidigung unserer Werte viel mehr sanktionieren.“
Die privilegierte Einbürgerung nach sechs Jahren soll es künftig nicht mehr geben, forderte die niederösterreichische Volkspartei. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft soll generell – mit Ausnahme von EWR-Bürgern – frühestens nach zehn Jahren möglich sein. Auch jene, die derzeit „befreit“ sind, weil sie in Österreich die Schule besuchen oder besucht haben, sollen künftig einen Test ablegen müssen. Im Rahmen dieses Staatsbürgerschaftstests soll – wie in der Schule – auch der Besuch einer KZ-Gedenkstätte verpflichtend sein. Bei einer Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung soll kein Anspruch auf Einbürgerung bestehen, bei einer Verurteilung wegen Verhetzung oder nach dem Verbotsgesetz soll Doppelstaatsbürgern die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden.
Strafen sollen angehoben werden
Die Mitwirkungspflichten der Eltern an der schulischen Ausbildung ihrer Kinder sollen erweitert werden. „Bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt sowie mangelnder Integrationsbereitschaft“ sollen Lehrer-Eltern-Gespräche verpflichtend werden. Als Beispiel wird unter anderem die „bewusste Verweigerung der Unterrichtssprache Deutsch trotz Kenntnis“ genannt. Darüber hinaus sollen die Eltern zur Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften verpflichtet werden. Ebenso wird eine Verpflichtung zur Umsetzung der im Lehrer-Eltern-Gespräch vereinbarten Maßnahmen wie Anti-Gewalt-Training oder schulpsychologische Beratung gefordert. Der Bußgeldrahmen bei nachhaltiger Verletzung oder Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten der Eltern soll von bisher maximal 440 Euro auf künftig mindestens 500 bis maximal 2.500 Euro angehoben werden.
„Wir brauchen klarere Definitionen der Schulpflichten und strengere Sanktionen bei Schulpflichtsverletzungen“, erklärte Mikl-Leitner. Wer „die gereichte Hand zur Integration in unsere Gemeinschaft nicht freiwillig annehmen will, muss finanziell empfindlich sanktioniert werden“. Strafzahlungen für Eltern integrationsunwilliger Familien seien eine „klare Botschaft, dass wir die Entwicklung von Gegengesellschaften in unserem Land nicht akzeptieren“.