Niedersachsen: Deutschlandfahnen für Polizei verboten, Regenbogenflaggen aber erlaubt

Neben den Regenbogenflaggen werden im kommenden Monat wegen der Fußball-Europameisterschaft auch wieder vermehrt Deutschlandfahnen das Stadtbild dominieren. Zumindest an Uniformen und Fahrzeugen der Polizei darf die Deutschlandfahne aber nicht gezeigt werden, wie die niedersächsische Landesregierung jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD erklärte.

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Niedersachsen: Deutschlandfahnen für Polizei verboten, Regenbogenflaggen aber erlaubt

Im kommenden Monat fällt der Pride Month mit der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland zusammen.

© IMAGO / Bernd König

Hannover. – Im kommenden Monat wird auch in Deutschland wieder der so genannte Pride Month gefeiert und Regenbogenflaggen werden wieder vermehrt das Stadtbild dominieren. In einer Anfrage wollte die niedersächsische AfD nun wissen, ob niedersächsische Polizeibeamte während der Fußball-Europameisterschaft, die ebenfalls im Juni in Deutschland stattfindet, eine Deutschlandflagge an der Uniform oder am Polizeiauto tragen dürfen. In ihrer Antwort auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten und innenpolitischen Sprechers der niedersächsischen AfD-Fraktion, Stephan Bote, erklärte das Innenministerium, dass ein Runderlass dies grundsätzlich verbiete. Das Mitführen und Zeigen einer Regenbogenfahne sei hingegen ausdrücklich erlaubt.

Amtliche Funktion soll im Vordergrund stehen

In ihrer Antwort führt das Ministerium aus, dass der Grund für das Verbot des Mitführens oder Zeigens von Deutschlandfahnen neben dem Runderlass auch darin liege, dass auch außerhalb der EM mit einer Vielzahl von anlassbezogenen Veranstaltungen zu rechnen sei. „Die Aufgabe der niedersächsischen Polizei ist es dabei, insbesondere durch eine erhöhte Präsenz, die Sicherheit dieser Veranstaltungen zu gewährleisten. Im Rahmen anlassbezogener Einsätze, die sich auch unter Anhängerinnen und Anhängern unterschiedlicher Nationen entwickeln können, und bei denen die Polizei im Einzelfall deeskalierend wirken muss, sollte die amtliche Funktion der Beamtinnen und Beamten im Vordergrund stehen. Die Akzeptanz und das Vertrauen der Menschen, auch etwaiger Fußballfans aus anderen Nationen, die Deutschland für die EM besuchen, in die Arbeit der Polizei hat einen hohen Stellenwert. Das gilt nicht nur im Rahmen dieses sportlichen Großereignisses.“

Das Zeigen der deutschen Bundesflagge verstoße zwar nicht gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht in ihrer Ausprägung als Neutralitätspflicht. Vielmehr handele es sich bei der Bundesflagge um ein Symbol, das die freiheitliche demokratische Grundordnung verkörpere und die Identifikation der Bürger mit dem Staat und seinen verfassungsrechtlichen Grundwerten ermögliche. Gleichwohl könne eine „dienstliche Anordnung, die die Untersagung des Anbringens der Bundesflagge zum Inhalt hat, geboten sein, um die Integrität der Beamtinnen und Beamten bei ihrer Amtsausübung, die allein nach sachlichen Gesichtspunkten und ohne Ansehung der Person zu erfolgen hat, vor allem durch ein einheitliches Erscheinungsbild nach außen zu manifestieren“, heißt es in der Antwort weiter.

AfD kritisiert „zweifelhaftes Verhältnis“ zu Symbolen

Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sei bei der Verwendung von Regenbogensymbolen durch Angehörige der niedersächsischen Polizei im Übrigen nicht erkennbar. „Vielmehr stellt das Symbol ein Zeichen für Freiheit, Toleranz, Akzeptanz und Diversität dar und bringt somit die in unserer demokratischen Gesellschaft gelebten Werte zum Ausdruck“. Träger des Regenbogensymbols würden sich aktiv gegen Rassismus, Homophobie, Sexismus, Gewalt und Hass positionieren. Darüber hinaus komme der Polizei als „wesentliche Garantin der öffentlichen Sicherheit“ auch im Hinblick auf den Schutz von LSBTIQ-Personen eine besondere Bedeutung zu, insbesondere auch im Hinblick auf den Aufbau von Vertrauen in die Polizei als Schutzinstitution für LSBTIQ-Personen. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehöre, dass alle Bürger unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität frei, selbstbestimmt und angstfrei leben können.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD Niedersachsen, Stephan Bothe: „Die Landesregierung verhöhnt geradezu unsere Flagge. Sie stellt sie in ihrer Antwort auf meine Anfrage auf eine Stufe mit ‚Fan-Artikeln‘! Wie antideutsch muss eine Landesregierung eingestellt sein, um so zu denken?“, kritisiert Bothes. „Wohl in keinem Land der Welt wäre dies vorstellbar. Den Vätern des Grundgesetzes war unsere Flagge so wichtig, dass sie Eingang in Artikel 22 Absatz 2 – kurz nach den Grundrechten – gefunden hat: ‚Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.‘“

Einmal mehr würden die rot-grünen Verantwortlichen ein zweifelhaftes Verhältnis zum Grundgesetz und zu den Symbolen des deutschen Staates demonstrieren. Bei anderen Symbolen, die weder einen Bezug zum Nationalstaat noch zur deutschen Rechtsordnung haben, zeige sich die Landesregierung deutlich unkritischer. „So findet sie in derselben Antwort zur sogenannten ‚Regenbogenfahne‘ nur positive Zuschreibungen und hegt offenbar keine Bedenken hinsichtlich Integrität, Akzeptanz und Vertrauen“, so Bothe abschließend.

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