Nur noch Geimpfte und Genesene: Hamburger Senat beschließt 2G-Maßnahmen
Die Hansestadt führt ab Samstag das sogenannte „2G-Optionsmodell“ ein. Veranstalter und Gastwirte dürfen damit kündig selbst entscheiden, ob sie weiterhin alle Menschen einlassen oder nur noch Geimpfte und Genesene. Im zweiten Fall werden sie weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit.
Hamburg. – In der Hansestadt wird es ab Samstag möglich sein, Menschen, die nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind, den Zutritt in beispielsweise Bars, Restaurants oder Konzerten zu verwehren. Dies gilt auch mit negativen Corona-Test. Der rot-grüne Senat Hamburgs hat die neue „2G-Sonderregelung“ am vergangenen Dienstag bei einer Landespressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage vorgestellt. Das sogenannte „2G-Optionsmodell“ soll ab kommenden Samstag greifen. Demnach können private Veranstalter und Gastronomen selber entscheiden, ob sie künftig nur noch Geimpfte und Genesene einlassen oder weiterhin das 3G-Modell nutzen wollen. Entscheiden sie sich für das 2G-Modell, werden sie weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit.
Auch Schwangere und Jugendliche nicht ausgenommen
Wie Hamburgs Erster Bürgermeister, Peter Tschentscher (SPD), auf der Pressekonferenz erklärte, hätten Geimpfte und Genesene keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen. Beschränkungen in Bezug auf Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischordnung würden mit dem 2G-Modell somit entfallen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können, so Tschentscher, zunächst unabhängig von ihrem Impfstatus an 2G-Angeboten teilnehmen. Diese Ausnahme gelte aber nur sechs Wochen lang, weil dann auch alle Jüngeren die Chance zu Impfung gehabt hätten. Anschließend wird die Ausnahme nur für alle Kinder unter zwölf Jahren fortgelten. Keine Ausnahmen gibt es dagegen für erwachsene Menschen, die sich wegen einer Vorerkrankung oder etwa einer Schwangerschaft nicht impfen lassen, dies berichtet unter anderem der NDR.
Kontrollen: Gäste brauchen Impf- oder Genesenen-Nachweis
Wer als Veranstalter oder Gastronomiebetreiber das „2G-Angebot“ nutzen will, der muss sich online dafür anmelden und künftig kontrollieren, ob Gäste einen Impf- oder Genesenen-Nachweis sowie Lichtbildausweis mit sich führen. Die Nachweispflicht gilt auch für die im Betrieb Beschäftigten, die sich mit Kunden in denselben Räumlichkeiten aufhalten. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen sollen Bußgelder von 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro drohen. „Für den Nachweis und die Kontrolle durch die Betreiber wird die Anwendungssoftware des RKI empfohlen: CovPassCheck für Betreiberinnen und Betreiber bzw. CovPass für Nutzerinnen und Nutzer sowie die CoronaWarnApp“, heißt es hierzu in einer entsprechenden Pressemitteilung des Hamburger Senats weiter.
AfD: „Verfassungsrechtlich höchst fragwürdig“
Thomas Reich, gesundheitspolitischer Sprecher der hamburgischen AfD-Fraktion, äußert sich kritisch zu den neuen Regelungen des Senats: „Mit der 2G-Regelung beschreitet Hamburg einen gefährlichen Sonderweg, der unsere Gesellschaft weiter spaltet. Der Druck auf Nichtgeimpfte wird auf unerträgliche Weise erhöht. Wir haben lange vor einer Impfpflicht durch die Hintertür gewarnt, doch nun haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet“. Als AfD-Fraktion halte man diesen Schritt für verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, so Reich. Und weiter: „Sogar die SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hält die 2G-Regelung für verfassungswidrig. Die Freiheitsrechte sind unser höchstes Gut und dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“