Obwohl er Israel-Flagge schändete: Syrer darf in Deutschland bleiben
In Bayern sorgt der Fall einer heruntergerissenen Israel-Flagge weiter für Aufregung. Die Täter können trotz ihrer antisemitischen Straftat nicht abgeschoben werden, wie jetzt aus einer Anfragebeantwortung hervorgeht.
Augsburg. – Der Fall eines 18-jährigen Syrers, der wegen des Herunterreißens und versuchten Verbrennens einer israelischen Flagge auf dem Augsburger Rathausplatz verurteilt wurde, sorgt weiter für Diskussionen. Weder er noch sein 19-jähriger Komplize werden vorerst aus Deutschland abgeschoben, wie die bayerische Staatsregierung auf eine Anfrage von AfD-Landtagsabgeordneten mitteilte. Grund dafür ist der „subsidiäre Schutzstatus“, der den beiden zuerkannt wurde. Dieser greift, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asyl gewährt werden kann und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Die Tatsache, dass einer der Tatverdächtigen bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, verschärft die Kontroverse. Allerdings bleibt unklar, mit welchem Delikt der Syrer genau aufgefallen ist.
Keine Abschiebung trotz Israel-Hass
Die AfD-Politiker Franz Schmid und Andreas Jurca äußern sich gemeinsam zu den Erkenntnissen und betonen ihren Unmut: „Zwei Syrer begehen in Bayern Straftaten, einer von beiden ist auch noch zuvor mit einer anderen Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten und dennoch dürfen sich diese kriminellen Personen weiterhin in unserem Land aufhalten. Dieser Zustand ist inakzeptabel!“ Die Forderung an die Bundesregierung, die Voraussetzungen für eine Abschiebung zu schaffen, wird laut und das „Ruanda-Modell“ als attraktive Möglichkeit genannt.
Der Freistaat Bayern verteidigt seine Entscheidung jedoch mit Verweis auf rechtsstaatliche Verfahren und den subsidiären Schutzstatus. Die Staatsregierung betont ihre Verpflichtung, Schutz vor Krieg und Vertreibung zu gewähren und erklärt, dass Aufenthaltsbeendigungen nur unter klaren rechtlichen Voraussetzungen vollzogen werden. „Bayern steht für einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetze und leistet gleichzeitig einen großen Beitrag, Menschen Obhut zu gewähren, die berechtigt Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung suchen. Der Aufenthaltsstatus eines Menschen ist dabei Ergebnis einer Reihe rechtsstaatlicher Verfahren“, heißt es in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage.