ÖVP-Abgeordneter Hanger verliert erneut gegen FPÖ-Chef Kickl
ÖVP-Abgeordneter Hanger unterliegt erneut vor Gericht: Keine Beweise für Beteiligung von FPÖ-Chef Kickl an der Veröffentlichung der „Pilnacek-Files“.
Wien. – Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger hat erneut eine juristische Niederlage gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl erlitten. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte das Urteil des Handelsgerichts Wien. In dem Verfahren ging es um die Behauptung Hangers, Kickl sei in die heimliche Aufnahme und Veröffentlichung der sogenannten „Pilnacek-Files“ verwickelt gewesen.
Hanger hatte behauptet, Kickl sei an der Aufnahme eines privaten Gesprächs mit dem ehemaligen Justizsektionschef Christian Pilnacek beteiligt gewesen. Der Mitschnitt wurde am 21. November 2023 veröffentlicht und sorgte für Aufsehen. Tags darauf meldete sich Hanger in einem Interview mit der Krone zu Wort und behauptete, Kickl habe die Veröffentlichung der Aufnahmen zumindest gesteuert. Darüber hinaus unterstellte Hanger Kickl, in die Affäre verwickelt zu sein.
Das Handelsgericht Wien gab der Klage Kickls gegen Hanger zur Gänze statt und verpflichtete Hanger zur Unterlassung und zum Widerruf dieser Behauptungen. Das Oberlandesgericht Wien hat dieses Urteil nun bestätigt. Es stellte fest, dass die Äußerungen Hangers nicht als Werturteil, sondern als Tatsachenbehauptung zu qualifizieren seien. Der Gesamtzusammenhang der Fragestellung und der Antworten Hangers bestätigte diese Einschätzung.
Unzureichende Beweise und Rechtsmittel
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass aus den Beweisen nicht hervorgehe, dass Kickl an der Herstellung oder Veröffentlichung der Tonaufnahme beteiligt gewesen sei. Hanger habe im Prozess keine konkreten Beweise vorgelegt und sich nur auf Vermutungen gestützt. Gegen das Urteil des OLG ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich; Hanger steht aber noch eine außerordentliche Revision offen.
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker zeigte sich erfreut über das Urteil und bezeichnete Hangers Vorwürfe als haltlos. Er betonte, dass Hangers Vorwürfe gegen die FPÖ und Herbert Kickl den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllten und als Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung zu werten seien. Die FPÖ werde sich gegen derartige Verleumdungen entschieden zur Wehr setzen.