Linz. – Das zuständige Sozialressort kann derzeit nicht beantworten, wie viele strafunmündige Intensivtäter in Oberösterreich betreut werden. Das geht aus einer Antwort von SPÖ-Landesrat Martin Winkler auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ hervor. Demnach fehlen sowohl eine einheitliche Definition als auch entsprechende Erfassungssysteme.
Keine Daten vorhanden
In mehreren Antworten weist Winkler darauf hin, dass weder Bund noch Länder derzeit über ein abgestimmtes System zur Erfassung strafunmündiger Intensivtäter verfügen. Deshalb könne weder angegeben werden, wie viele entsprechende Fälle der Kinder- und Jugendhilfe gemeldet wurden, noch wie viele Betroffene tatsächlich in Oberösterreich leben oder betreut werden. Auch Zahlen zu straffälligen Unter-14-Jährigen insgesamt würden „nicht statistisch auswertbar erfasst“. Angaben zur Zahl strafunmündiger Täter liegen demnach „ausschließlich aus den Datenbeständen der Sicherheits- und Justizbehörden“ vor.
Der FPÖ-Klubobmann Thomas Dim spricht deshalb von einer „erschreckenden Unwissenheit“ im zuständigen Ressort. „Das ist bemerkenswert, weil Sicherheits- und Justizbehörden alle strafrechtlich relevanten Vorfälle an die Oö. KJH melden. Während die Wiener KJH die Zahl strafunmündiger Minderjähriger sehr wohl kennt – dort sind es 60 –, fehlt dieser Überblick in Oberösterreich offenbar. Ohne valide Daten können keine wirksamen Maßnahmen gesetzt werden“, so Dim.
Diskussion um „Auszeit-WGs“ und Strafmündigkeit
In seiner Antwort auf die Anfrage nimmt Winkler auch zu den sogenannten „Auszeit-WGs“ für strafunmündige Intensivtäter Stellung. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, in denen besonders auffällige Minderjährige mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen untergebracht werden. Der Landesrat wies mehrfach darauf hin, dass derartige Maßnahmen nicht in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen würden. Ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt habe demnach bestätigt, dass entsprechende Regelungen dem Strafrechtswesen und somit dem Bund obliegen. Die Arbeitsgruppe des Justizministeriums beschäftigt sich seit 2025 mit den möglichen rechtlichen Grundlagen. Laut Anfragebeantwortung liegen bislang allerdings keine konkreten Ergebnisse vor.
FPÖ fordert Klarstellung bei Strafmündigkeit
Dim sieht darin auch politischen Druck auf die SPÖ in der Debatte um die Strafmündigkeit. „Landesrat Winkler hat bisher stets auf den Bundesgesetzgeber verwiesen, wenn es um die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für sogenannte ‚Auszeit-WGs‘ geht. Ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt stellt nun klar, dass derartige Regelungen im Strafrecht durch den Bundesgesetzgeber zu erfolgen haben“, erklärte der FPÖ-Klubobmann. Damit werde auch die Diskussion über eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze unausweichlich, wenn Maßnahmen für Intensivtäter unter 14 Jahren rechtlich ermöglicht werden sollen, so der Freiheitliche.





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