Opposition fürchtet Migrantenquote: Sachsen führt erstes Integrationsgesetz ein
In Sachsen wird mit einem Bedarf von bis zu 15.000 ausländischen Arbeitskräften pro Jahr gerechnet. Um diese Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, hat das Land ein Integrationsgesetz vorgelegt, das Ziele und Aufgaben definiert und die Verantwortung sowohl der Migranten als auch des Staates betont. Was jedoch fehlt, sind konkrete Pflichten oder Sanktionsmöglichkeiten. Die AfD übt heftige Kritik an dem Gesetz, das Anfang Mai verabschiedet werden soll.
Dresden. – Zur Verbesserung der „Partizipation und Integration von Migranten“ hat Sachsen als erstes ostdeutsches Bundesland ein Integrationsgesetz vorgelegt. Das Gesetz bezieht sich grundsätzlich auf alle Bürger und setzt den Rahmen für Rechte und Pflichten zur Teilhabe und Integration sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene. Es richtet sich insbesondere an Personen, die sich dauerhaft im Freistaat Sachsen aufhalten, darunter Arbeitsmigranten, Eingebürgerte, Spätaussiedler und deren Kinder. Im Jahr 2022 betrug der Ausländeranteil in Sachsen laut Statistischem Bundesamt 7,3 Prozent. Der Bundesdurchschnitt lag bei rund 15 Prozent.
Mit dem bis zu 30 Seiten umfassenden Gesetz soll ein wichtiger Schritt getan werden, denn Sachsen wird damit erstmals gesetzlich als „Einwanderungsland“ definiert. Bisher gab es lediglich ein „Zuwanderungs- und Integrationskonzept“. Angesichts des „prognostizierten Bedarfs von bis zu 15.000 ausländischen Arbeitskräften pro Jahr“, um die sächsische Wirtschaft am Laufen zu halten, sei das Gesetz ein wichtiger Schritt, so Koalitionsvertreter.
Sachsen soll Einwanderungsland werden
Das Gesetz definiert Ziele und Aufgaben und betont die Verantwortung sowohl der Migranten als auch des Staates. Vorwiegend wird die Bedeutung der deutschen Sprache und der Integration in den Arbeitsmarkt hervorgehoben. Konkrete Pflichten oder Sanktionsmöglichkeiten fehlen jedoch. Kernpunkte sind die Stärkung des Integrationsgedankens in Kommunen, Behörden und Verwaltungen sowie die Schaffung tragfähiger Strukturen. Dazu gehören Maßnahmen wie die interkulturelle Schulung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die Öffnung der Verwaltung für Mitarbeiter ausländischer Herkunft.
Kritiker bemängeln jedoch die Unverbindlichkeit des Gesetzes, insbesondere für die Kommunen. Die Pflichtaufgaben blieben vage und es fehlten Instrumente zur Kontrolle der Umsetzung. Die Anhörung im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags brachte sowohl Zustimmung als auch Kritik. Der Gesetzentwurf wurde als wichtiges Signal für Sachsen bezeichnet, es wurden aber auch Defizite hinsichtlich der Unverbindlichkeit und der Ausgestaltung der Inklusion gesehen.
Migrantenquote durch die Hintertür?
Am 2. Mai 2024 soll nun das Integrationsgesetz im Sächsischen Landtag verabschiedet werden. Es bestehen jedoch Bedenken, dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte. Die AfD spricht sich klar gegen das Gesetz aus und warnt vor einer Verletzung des Leistungsprinzips. In einer Expertenanhörung zum Gesetzentwurf wurde zudem die mögliche Verfassungswidrigkeit des Vorhabens diskutiert. Ein zentraler Kritikpunkt ist die vermeintliche Einführung einer versteckten Migrantenquote für sächsische Behörden.
Martina Jost, migrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, sagte: „Das Grundgesetz schreibt vor, dass Eignung, Befähigung und die fachliche Leistung die einzigen Kriterien für die Besetzung öffentlicher Ämter sein dürfen.“ Sie kritisierte hauptsächlich die Absicht der Regierung, den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen und Migranten zu bevorzugten Mitarbeitern zu erklären, da dies das Leistungsprinzip untergrabe.
Sie stellte auch die Formulierung infrage, dass bei der Personalentwicklung die migrationsgesellschaftliche Kompetenz gefördert werden müsse. Solche vagen Formulierungen könnten ihrer Ansicht nach dazu führen, dass Behörden Bewerber mit einer migrationskritischen Einstellung von vornherein ausschlössen, auch wenn sie fachlich am besten geeignet seien. Die Ablehnung des Gesetzes durch die AfD sei selbstverständlich, so Jost. Sie äußerte die Hoffnung, dass der sächsische Verfassungsgerichtshof das Gesetz, sollte es dennoch verabschiedet werden, stoppen werde, da es einen unzulässigen Verstoß gegen das Grundgesetz darstelle.