Parteistiftungen: AfD wird ausgeschlossen

Die parteinahen Stiftungen erhalten hohe Summen vom Bund zur Förderung ihrer politischen Arbeit zur allgemeinen Bildung der Bevölkerung. Ab diesem Jahr hätte auch die AfD von dieser Regelung profitiert, doch eine neue Regelung verhindert dies.
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Parteistiftungen: AfD wird ausgeschlossen

Die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach. Bild: metropolico.org

Die parteinahen Stiftungen erhalten hohe Summen vom Bund zur Förderung ihrer politischen Arbeit zur allgemeinen Bildung der Bevölkerung. Ab diesem Jahr hätte auch die AfD von dieser Regelung profitiert, doch eine neue Regelung verhindert dies.

Berlin. – Kurz vor der Verabschiedung des Bundeshaushaltes einigten sich alle Parteien außer der AfD auf eine Regelung, mit der politische Stiftungen, bei denen „begründete Zweifel an der Verfassungstreue“ bestehen, von den Zuschüssen ausgeschlossen werden können. Eine Prüfungskommission ist dabei nicht vorhanden, die anderen Stiftungen werden aufgrund der bisherigen Tätigkeiten weiterhin bezuschusst. Damit ist die Desiderius-Erasmus-Stiftung die einzige Stiftung, die einer Bundespartei zugerechnet wird, die keine Förderung erhält. Die bisher gültige Regelung entspringt einem Gesetz von 1986, welches klare Linien vorgibt: Nur durch einen sachlichen Grund dürfe die Stiftung vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeschlossen werden.

Orwellscher Doppeldenk

Die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Äußerungen von Parteifunktionären werden als Begründung für den Ausschluss angeführt, auch die Nähe zur sogenannten „Neuen Rechten“ gilt als problematisch. Dabei liegen weder gegen Stiftung noch gegen Partei tatsächliche Beweise für Extremismus oder Verfassungsbruch vor, lediglich ideologische Vorbehalte gegen die patriotische Grundausrichtung reichen, um laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte die internationale „Menschenwürdegarantie“ zu verletzen.

Geld für Linksextremisten

Währenddessen erhält die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die mit ihren Geldern auch die vom Verfassungsschutz beobachteten Netzwerke „marx21“, „Antikapitalistische Linke“ und „Kommunistische Plattform“. Auch sie werden dieses Jahr erneut mit Steuergeld versorgt. Innerhalb der AfD und der DES macht sich aus diesem Grund auch der Eindruck der Ungleichbehandlung breit, ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang wartet noch auf seine Bearbeitung.

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