Rauchverbot-Aufhebung: Stadt Wien plant Verfassungsklage

Die Stadt Wien will die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie nicht auf sich sitzen lassen. Sie will deshalb eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Grund dafür sei eine vermeintliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern. 
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Rauchverbot-Aufhebung: Stadt Wien plant Verfassungsklage

Symbolbild: Pixabay [CC0]

Die Stadt Wien will die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie nicht auf sich sitzen lassen. Sie will deshalb eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Grund dafür sei eine vermeintliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern. 

Die beiden Wiener SPÖ-Stadträte Ulli Sima (Umwelt) und Peter Hacker (Gesundheit) monieren, dass Mitarbeiter in allen übrigen Arbeitsstätten vor den schädlichen Auswirkungen von Passivrauch geschützt werden. Auch innerhalb der Branche gäbe es Unterschiede, da die Ausnahmregelung nicht für Tanzschulen oder Kinos mit Ausschank gilt. Ursprünglich hätte das generelle Rauchverbot am 1. Mai in Kraft treten sollen.

Regierung hob generelles Rauchverbot auf

Die türkis-blaue Bundesregierung verhinderte dies allerdings mittels Initiativantrag. Damit blieb die bislang gültige Regelung mit abgetrennten Raucherräumen in Betrieben mit mindestens 50 Quadratmetern Fläche in Kraft. Im Gegenzug versprach die Regierung, beim Jugendschutz anzusetzen und das Schutzalter für das Rauchen auf 18 Jahre anzuheben. Ein Volksbegehren der Ärztekammer gegen die Entscheidung, das Rauchverbot in der Gastronomie zu kippen, konnte 591.146 Unterschriften verzeichnen. Deren Präsident Thomas Szekeres bezeichnete die Streichung im TagesstimmeInterview im Februar als „Schritt zurück“ und verwies auf die schwerwiegenden Folgeerkrankungen des Tabakkonsums.

Rechtwissenschaftler Funk: „Gefahr für alle Gäste“

Unterstützung bekommen die beiden Sozialdemokraten vom Rechtswissenschaftler Bernd-Christian Funk. Der nunmehrige Innsbrucker Universitätsrat hatte früher in Wien den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht inne und gilt als ausgewiesener Kritiker der neuen Bundesregierung. Er ortet in der Verlängerung der Ausnahmeregelung eine „Unlogik“ beim Schutz von Kindern. Er hält diese für nicht angemessen, es bestehe durch die Aufhebung des geplanten Verbots eine „Gefahr für alle Gäste“. Es handle sich bei der neuen Gesetzeslage keineswegs um eine „schadlose Lockerung“ und erwartet sich, dass es jedenfalls zu einer Anhörung am VfGH kommen wird.

NEOS: „Umfangreicher Nichtraucherschutz wichtig für Prävention“

Unter den Oppositionsparteien im Wiener Gemeinderat gab es anerkennendes Lob von den NEOS für den Vorstoß der rot-grünen Stadtregierung. Gesundheitssprecher Stefan Gara wies darauf hin, dass Österreich europaweit zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an jugendlichen Rauchern gehöre. Das Beispiel aus anderen Ländern zeige, dass strengere Gesetze zum Nichtraucherschutz hier effektiv eingreifen würden. Dies sei ein wichtiger Beitrag zur Prävention, dass die Wiener ÖVP und FPÖ die Entscheidung ihrer Kollegen mittragen, zeige hingegen, dass diese in „Sachen Gesundheitspolitik absolut unglaubwürdig“ seien.

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