Regenbogenfahne mit Hakenkreuz verglichen: AfD-Stadtrat verurteilt
Der AfD-Stadtrat Taras Maygutiak ist wegen der Verwendung verbotener NS-Symbole zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Urteil sorgt in Offenburg für Diskussionen.
Offenburg. – Ein Offenburger AfD-Politiker ist wegen der Verwendung verbotener NS-Symbole im Internet zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Taras Maygutiak, AfD-Stadtrat und Fraktionsvorsitzender im Offenburger Gemeinderat, muss zudem gemeinnützige Arbeit leisten und eine Geldstrafe zahlen. Das Urteil des Amtsgerichts Offenburg sorgt für Diskussionen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei Facebook-Posts des Politikers vom Februar und März dieses Jahres. In einem der Beiträge verglich Maygutiak Regenbogenflaggen mit Hakenkreuzfahnen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft verstieß er damit gegen das Verbot des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Das Gericht sprach ihn in einem der beiden Fälle frei, in dem anderen jedoch schuldig.
Bewährung und gemeinnützige Arbeit
Das Gericht verurteilte den AfD-Politiker zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 5.000 Euro an eine Stiftung zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus zahlen und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit beim Arbeitskreis Asyl in Offenburg leisten. Laut Staatsanwalt Cyril Slavcev waren Maygutiaks Postings weder journalistisch noch künstlerisch motiviert. Vielmehr habe er bewusst verbotene Symbole verwendet, die aus historischen Gründen in Deutschland nicht gezeigt werden dürften.
Maygutiaks Anwalt Dirk Schmitz kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung an. Der Politiker selbst wies die Vorwürfe zurück. Er erklärte, er mache sich das Hakenkreuz nicht zu eigen und habe lediglich ideologische Mechanismen illustrieren wollen. „Die Nationalsozialisten waren links“, so Maygutiak, der sich selbst als „konservativ, patriotisch und national“ bezeichnete. Maygutiak betonte zudem, dass seine Familie unter dem NS-Regime gelitten habe. Seine Großeltern väterlicherseits mussten Zwangsarbeit leisten.
Die AfD kritisierte das Urteil scharf. In einer Mitteilung bezeichnete der Kreisverband die Entscheidung als politisch motiviert. Der Richter habe Maygutiak nahegelegt, die AfD zu verlassen und seine politische Meinung zu ändern. Dies sei ein eklatanter Eingriff in die Gewaltenteilung und ein Versuch, die Bundestagswahl zu beeinflussen, so die Partei.
Maygutiak bleibt trotz Urteil Bundestagskandidat
Taras Maygutiak bleibt trotz des Urteils Bundestagskandidat der AfD. Der Kreisverband Ortenau hatte ihn Ende September mit 88 Prozent der Stimmen als Direktkandidaten für den Wahlkreis Offenburg nominiert. Bereits bei den Bundestagswahlen 2017 und 2021 hatte er für die Partei kandidiert, allerdings ohne Erfolg. Seit 2014 ist er Mitglied des Offenburger Gemeinderats.