Remigration in Sachsen-Anhalt: Land übernimmt Kosten für freiwillige Rückkehr
Bis Anfang des Jahres wurde das Programm zur freiwilligen Rückkehr von der UN-Organisation IOM betreut. Inzwischen ist das Bamf zuständig, das aber mit der Bearbeitung der Anträge überfordert ist. Deshalb greift nun das Land Sachsen-Anhalt ein.
Magdeburg. – Sachsen-Anhalt übernimmt vorübergehend die Kosten für die freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern. Dies sei notwendig geworden, weil es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge gekommen sei. Nach Angaben des Innenministeriums in Magdeburg warten bundesweit noch mehr als 5.000 Anträge auf Förderung der freiwilligen Ausreise auf ihre Bearbeitung.
Laut dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel sind davon rund 2.000 abgelehnte Asylsuchende betroffen, die auf die Finanzierung ihrer freiwilligen Rückkehr warten. Das Bamf bestätigte die Verzögerungen, nannte aber keine genauen Zahlen. Die Betroffenen können jederzeit ausreisen, sobald die Finanzierung bewilligt ist.
Übernahme von Remgrationskosten
Um den Bearbeitungsstau zu überbrücken, übernimmt Sachsen-Anhalt seit Anfang Juni die Finanzierung der Rückreisekosten, zunächst befristet bis Ende August. Betroffen sind vor allem Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten, Georgien, Moldawien und der Türkei. Die freiwillige Rückkehr ist in der Regel schneller und kostengünstiger als eine Abschiebung und liegt damit im wirtschaftlichen Interesse des Landes.
Im vergangenen Jahr entstanden Sachsen-Anhalt durch die freiwillige Rückkehr Kosten in Höhe von rund 754.000 Euro. Insgesamt wurden 473 freiwillige Rückkehrer registriert. In diesem Jahr waren es bis Ende Mai bereits 206, im Vergleichszeitraum des Vorjahres 178.
Neben der Förderung der freiwilligen Rückkehr ist auch die Zahl der Abschiebungen gestiegen. Bis Anfang Juni wurden in Sachsen-Anhalt knapp 300 Personen abgeschoben; insgesamt sind 5.226 Ausreisepflichtige registriert.
Das Programm zur freiwilligen Rückkehr wurde bis Anfang des Jahres von der UN-Organisation IOM betreut. Seit Januar ist das Bamf zuständig, was zu längeren Bearbeitungszeiten geführt hat. Mussten die Landesbehörden zuvor etwa zwei bis sechs Wochen auf eine Entscheidung warten, sind es nun acht bis 15 Wochen.