Dresden. – In Sachsen wächst die Zahl der Menschen, die das Land eigentlich verlassen müssten, weiter an. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren laut Angaben der Staatsregierung 12.527 ausreisepflichtige Ausländer im Freistaat registriert. Ein Großteil von ihnen verfügte über eine Duldung: Insgesamt waren es 10.633 Personen, darunter 2.633, die aufgrund fehlender Reisedokumente geduldet wurden.
Parallel dazu bleibt ein zentrales Instrument der Rückführungspolitik deutlich unausgelastet. So wurden im Jahr 2025 insgesamt 170 Personen in der sächsischen Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams aufgenommen. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag im Juni dennoch lediglich bei 17,50 Prozent. Obwohl die Zahl der ausreisepflichtigen Personen stieg, blieb damit ein erheblicher Teil der Haftkapazitäten ungenutzt.
Maghreb-Abschiebungen weit hinter den Planungen
Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Umsetzung wird bei Abschiebungen in die Maghreb-Staaten besonders deutlich. So wurden im Jahr 2025 aus Sachsen insgesamt 135 Personen dorthin zurückgeführt, davon 19 nach Algerien, 48 nach Marokko und 68 nach Tunesien. Nach Libyen erfolgte hingegen keine Abschiebung. Geplant waren im Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen hingegen deutlich mehr Maßnahmen: insgesamt 331 Rückführungen in diese Staaten.
Die Staatsregierung nennt als Gründe für das Scheitern geplanter Abschiebungen unter anderem fehlenden Zugriff auf die betroffenen Personen, nicht vorhandene Reisedokumente, Erkrankungen sowie sonstige Hinderungsgründe. In 29 Fällen konnte eine Abschiebung selbst aus einer Abschiebungshafteinrichtung oder dem Ausreisegewahrsam nicht vollzogen werden.
AfD wirft Innenminister „Abschiebeversagen“ vor
Angesichts dieser Zahlen erhebt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel, schwere Vorwürfe gegen Innenminister Armin Schuster (CDU). „In Sachsen tummeln sich etliche kriminelle Nordafrikaner, die vor allem Drogenhandel betreiben. Dass sie in Sachsen weitere Straftaten begehen können, liegt am Abschiebeversagen von CDU-Innenminister Armin Schuster“, so Wippel.
Kurz vor der Landtagswahl 2024 habe Schuster die nordafrikanischen Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklären wollen, bis heute sei nichts dergleichen geschehen, kritisiert er. Auch frühere Aussagen des Ministers nimmt er ins Visier: „Anfang des Jahres sprach der CDU-Minister zudem von einem ‚Turbo für die Rückführung‘. Wir fragen uns, wann auf diese Ankündigungen endlich Taten folgen.“ Wenn man das zurückliegende Jahr betrachte, sehe die Abschiebebilanz der Regierung „desaströs“ aus, meint Wippel.
Tausende bleiben – Verfahren belasten Justiz
Neben den ausreisepflichtigen Personen befinden sich zahlreiche weitere Menschen mit unterschiedlichen Schutzstatus in Sachsen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren allein an den Verwaltungsgerichten im Freistaat 9.999 Verfahren im Sachgebiet Asylrecht anhängig, die sich gegen ablehnende Bescheide richteten. Beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht waren es 152 Verfahren.





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